Ausfuhr von lebenden Tieren aus der Bundesrepublik Deutschland in die Vereinigten Staaten von Amerika – Änderung der Ausfuhrbestimmungen von Pferden

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Kategorie: Aktuelles Kammer, Aktuelles Tierhalter

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Vereinigten Staaten von Amerika die Ausfuhrbestimmungen von Pferden geändert und angepasst haben.

Diese Änderungen beinhalten:

  • die Erhöhung der Anzahl der Tage, die Pferde, die aus Regionen exportiert werden, die frei von ansteckender Pferdemetritis (CEM) sind, in einer CEM-befallenen Region verbringen und ohne Test in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen, von 60 auf 90 Tage.
  • Darüber hinaus besteht die Forderung nach einer Einfuhrgenehmigung für Pferde, die durch CEM-befallene Regionen reisen.
  • Vor-Ausfuhruntersuchung innerhalb von 48 Stunden vor Versendung vom Verschiffungshafen und begleitende Bescheinigung, die vom hauptberuflich angestellten Veterinärbeamten der zuständigen Tiergesundheitsbehörde mit einem Sichtvermerk versehen wird.
  • Zusätzliche Erklärung in der Gesundheitsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Wallache in den letzten 14 Tagen vor Export nicht kastriert wurden.

Der Animal and Plant Health Inspection Service (APHIS) verlangt weiterhin, dass jedes Pferd von einem Original-Gesundheitsdokument begleitet wird, das von der zuständigen Tiergesundheitsbehörde mit Stempelfarbe und Kugelschreiber bestätigt wird, das die erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen und Angaben enthält. Die Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr von Equiden können unter der USDA Webseite aufgerufen werden: https://www.aphis.usda.gov/aphis/ourfocus/importexport/animal-import-and-export/equine.

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