Jeder Kammerangehörige der Tierärztekammer Nordrhein (§2 des Heilberufsgesetzes) hat für die Deckung der Kosten der Kammer einen Beitrag zu leisten.
Der Kammerbeitrag richtet sich nach folgenden Beitragsgruppen gemäß der Beitragsordnung der Tierärztekammer Nordrhein:
Beitragsgruppe A: 294,00 €
Beitragsgruppe B: 228,00 €
Beitragsgruppe C: 68,00 €
Beitragsgruppe D: 32,00 €
Der Kammerbeitrag ist zum 28. Februar eine jeden Jahres fällig. Bitte überweisen Sie fristgerecht um Mahngebühren zu vermeiden oder erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat.
Die Kammerbeitragshöhe basiert auf dem zum 1. Januar des Jahres bei der Tierärztekammer Nordrhein hinterlegten Tätigkeitsstatus.
Bitte denken Sie daher daran jegliche Änderung unverzüglich der Tierärztekammer gegenüber anzuzeigen.
Für die Beitragshöhe ist lediglich die Art Ihrer Berufstätigkeit ausschlaggebend, nicht der zeitliche Umfang.
Rückerstattungen und Beitragsverrechnungen können aufgrund von Tätigkeitsveränderungen nur dann vorgenommen werden, wenn diese der Kammer unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Änderung, angezeigt worden sind.
Für den Zeitraum eines Beschäftigungsverbotes und/oder Mutterschutzes gilt weiterhin die gleichbleibende Beitragshöhe gem. Beitragsgruppe B der Beitragsordnung der Tierärztekammer Nordrhein. Während der Elternzeit hingegen erfolgt eine Beitragsumgruppierung gem. der Beitragsgruppe C der Beitragsordnung der Tierärztekammer Nordrhein. Ein entsprechender Nachweis der Elterngeldstelle ist einzureichen.