Aktuelle Themen
Gemeinsame Vereinbarung zur Afrikanischen Schweinepest
9. Nordrhein-Westfälischer Tierärztetag 2022
In fachlicher Mit-Koordination der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe veranstaltet die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft vom 9. - 11. September 2022 den 9. Nordrhein-Westfälischen Tierärztetag unter dem Leitthema: "One Health im Zeitalter der Globalisierung".
Alle Informationen finden Sie gerne unter: https://www.dvg-nrw-tieraerztetag.de/
NEU! Praxismanager:in (m/w/d) mit Zertifikat der Tierärztekammer Nordrhein
Coronaschutz: Was ist seit dem 20.03.2022 zu beachten?
UPDATE, 19.07.2022: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) informierte mit Pressemitteilung vom 29.06.2022, dass die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO)" vom 01.04.2022 ohne Änderungen verlängert wurde. Die Verordnung in ihrer seit dem 30.06.2022 geltenden/unveränderten Fassung umfasst also auch keine Änderungen speziell für Heilberufsgruppen bzw. für die Tierärzteschaft. Die Ausführungen in den vorangehenden Beiträgen haben unverändert Bestand. Die CoronaSchVO in vorbezeichneter Fassung gilt zunächst bis zum 28.07.2022. Sie löst die Verordnung in der vom 25.06.2022 bis 29.06.2022 geltenden Fassung ab.
Das MAGS merkt in der oben erwähnten Pressemitteilung an, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die "Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV)" geändert haben. Die Coronavirus-Testverordnung in ihrer aktuellen Fassung gilt ebenfalls seit dem 30.06.2022. Kostenlose Bürgertestungen sind seit diesem Datum bundesweit, also auch in Nordrhein-Westfalen, auf bestimmte Personenkreise beschränkt. Eine Kurz-Übersicht zu dem Kreis jener, die Anspruch auf kostenlose Tests haben, verlinken wir in diesem Beitrag. Einen ausführlichen Fragen-Antwort-Katalog finden Sie auf der Homepage des BMG.