Fachtierarzt & Zusatzbezeichnung

Weiterbildung in der Tierärztekammer Nordrhein

Kammermitglieder können nach der Erteilung der Approbation bzw. der Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes ihre Berufsbezeichnung Tierarzt/Tierärztin durch zusätzliche Bezeichnungen erweitern, die auf besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in einem bestimmten veterinärmedizinischem Fachgebiet (Fachtierarzt/Fachtierärztin) oder auf andere zusätzlich erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten in einem bestimmten Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen, sofern die hierfür vorgeschriebene Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und eine Anerkennung der Bezeichnung durch die Kammer erfolgt ist. Die entsprechenden Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnungen dürfen nur dann geführt werden. Die Weiterbildung dient der Sicherung der Qualität der tierärztlichen Berufsausübung.

In der Regel erfolgt die Weiterbildung als angestellter Tierarzt (in Vollzeit, in Teilzeit oder auch „in eigener Praxis“) an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte unter verantwortlicher Leitung eines Fachtierarztes mit Weiterbildungsermächtigung.


Der Beginn der Weiterbildung ist der Tierärztekammer Nordrhein vor oder zwingend unmittelbar nach Beginn schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt für den Beginn der Fortsetzung einer Weiterbildung. Weitere Informationen zur Anzeigepflicht:


Zeiträume, die vor der schriftlichen Anzeige liegen, werden nicht als Weiterbildungszeiten anerkannt. Hiervon können jene Weiterbildungszeiten ausgenommen sein, welche außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Tierärztekammer Nordrhein absolviert wurden, und für die ein verwertbares, qualifiziertes Weiterbildungszeugnis vorgelegt wird. Die Anforderungen für ein qualifiziertes Weiterbildungszeugnis:

Eine rückwirkende Anerkennung von Weiterbildungszeiten ist daher nicht möglich.

Die Anforderungen an die Weiterbildung können sich ändern. Inhalt und Umfang der Weiterbildung richten sich nach jener Weiterbildungsordnung, die Anzeige bzw. dem kammerseitig anerkannten Beginn Ihrer Weiterbildung Gültigkeit hatte. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend geordnet nach Zeiträumen: