Berufsanerkennung Tierärztinnen und Tierärzte

Tierärzte mit ausländischem Studium der Veterinärmedizin

Wer mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenem Studium der Veterinärmedizin in Deutschland als Tierärztin bzw. Tierarzt tätig werden möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung: die Approbation bzw. die Berufserlaubnis. Die Approbation bzw. die Berufserlaubnis sind an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Für die entsprechenden Prüfungsverfahren und Entscheidungen ist in Nordrhein-Westfalen das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE). Unter dem vorstehenden Link finden Sie auch die entsprechenden Antragsformulare. Hinweis: Bis 31. März 2025 war für die Anerkennung der Approbation bzw. die Erteilung der vorübergehenden Berufserlaubnis das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen zuständig (LANUV). Infolge einer Umressortierung wurden die Aufgaben des LANUV mit Wirkung zum 1. April 2025 aufgeteilt. Die Berufsanerkennungsverfahren für Tierärztinnen und Tierärzte sind dem neu gebildeten LAVE zugefallen.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter:

Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen

Postanschrift: Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen, 40208 Düsseldorf.

Telefon: 02361/305-1493
E-Mail: vetapp@lave.nrw.de

 

Für weitere Informationen nutzen Sie gerne das nachfolgend verlinkte Portal zur „Anerkennung in Deutschland“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession?query=Tierarzt