Der Vorstand der Tierärztekammer Nordrhein ist neben der Kammerversammlung das zweite Organ der Tierärztekammer. Der Kammervorstand führt die Geschäfte der Kammer nach Maßgabe des § 13 der Hauptsatzung und vollzieht die Beschlüsse der Kammerversammlung. Der Vorstand wird durch den Geschäftsführer und die Geschäftsstelle unterstützt.
Der Präsident oder der Vizepräsident vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich. Er befasst sich sowohl mit berufspolitischen Themen als auch mit Themen rund um den Berufsstand und berät und beschließt als Satzungsänderungen
Der Kammervorstand besteht für die Wahlperiode 2021 bis 2026 aus dem Präsidentin, dem Vizepräsiden, einem ständigen Mitglied sowie 7 Beisitzer:innen. Der Kammervorstand wird von der Kammerversammlung für 5 Jahre gewählt.