Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen

Für die Prüfung der Anerkennung einer Fortbildungsverstaltung gem. § 5 der Berufsordnung  der Tierärztekammer benötigt die Tierärztekammer Nordrhein nachfolgende Informationen in übersichtlicher Form:

  1. Teilnehmer/innen
  2. Inhalt der Fortbildung/ Thema der Veranstaltung
  3. Referent
  4. Datum der Fortbildung
  5. Dauer des jeweiligen Vortrages (einschließlich Pauseneinheiten)

 Nutzen Sie hierfür unser Formular.

Die Kammer kann adäquate fach- bzw. tätigkeitsspezifische Fortbildungen von entsprechendem Niveau als geeignet anerkennen. Maßgebend für die Anerkennung nach § 5 der Berufsordnung  ist grundsätzlich die Anwendbarkeit bzw. Erforderlichkeit für die Ausübung der Tierärztinnen und Tierärzte.

Hinweis zur Anerkennung von Online – Fortbildungsveranstaltungen:

 Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass  – entsprechend der ATF-Richtlinien – jede einzelne Online-Veranstaltungen mit einer Online-Lernerfolgskontrolle zu beenden und auszuwerten ist (70% = bestanden, 50-69,99% mündliche Nachprüfung, 0-49,99% nicht bestanden). So stellt der Veranstalter sicher, dass nur jenem/jener Teilnehmer:innen eine Anerkennung gem. § 5 Berufsordnung der Tierärztekammer Nordrhein bescheinigt wird, der/die eigenständig die Veranstaltung online aufmerksam verfolgt hat. Der Tierärztekammer Nordrhein muss ein kostenloser Zugang zu der Veranstaltung gewährleistet werden. Letztere behält sich eine Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung stichprobenartig vor.

 

Gebührenordnung Überprüfung einer Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung

Im Zuge eines jeden einzelnen Antrages zur Überprüfung der Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung erhebt die Tierärztekammer Nordrhein gemäß der Tarifstelle 3.3 der Gebührenordnung der Tierärztekammer Nordrhein zur Kostendeckung eine Gebühr in Höhe von 30,00 € pro Überprüfung. So können wir eine noch engere Anlehnung an die ATF-Richtlinien gewährleisten. Unabhängig von dem Ergebnis wird Ihnen dieses einschließlich der Rechnung zugesandt.

Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen von Seiten des Veranstalters:

Nach erteilter Anerkennung, können Sie als Veranstalter den teilnehmenden Tierärztinnen und Tierärzten eine Teilnahmebescheinigung ausstellen auf der die von der Tierärztekammer Nordrhein anerkannten Stundenzahl mit dem Wortlaut vermerkt ist:

„Diese Veranstaltung ist gemäß  § 5 Berufsordnung der Tierärztekammer Nordrhein mit XX Stunden anerkannt.“

Da die Tierärztekammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, für welche das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt, ist Deutsch als Amtssprache vorgegeben.

Zwecks Prüfung der Anerkennung von Fortbildungsstunden einer Fortbildungsveranstaltung benötigt die Tierärztekammer Nordrhein von der Veranstalterin/dem Veranstalter entsprechend eine Kurzzusammenfassungen von fremdsprachigen Vorträgen in deutscher Sprache.

 Nutzen Sie hierfür unser Formular.

Aus der Kurzusammenfassung der fremdsprachigen Unterlagen in deutscher Sprache sollten ebenfalls folgende Informationen hervorgehen:

  1. Teilnehmer:innen-Anzahl (ausschließlich  Tierärzte und/oder auch andere Personenkreise),
  2. Inhalt der Fortbildung/Thema der Veranstaltung,
  3. Referent:in,
  4. Datum der Fortbildung und
  5. Dauer des jeweiligen Vortrages (einschließlich Pauseneinheiten).

 Auch hier kann die Kammer adäquate fach- bzw. tätigkeitsspezifische Fortbildungen von entsprechendem Niveau als geeignet anerkennen. Maßgebend für die Anerkennung nach § 5 der Berufsordnung  ist grundsätzlich die Anwendbarkeit bzw. Erforderlichkeit für die Ausübung der Tierärztinnen und Tierärzte.

Gebührenordnung Überprüfung einer Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung

Im Zuge eines jeden einzelnen Antrages zur Überprüfung der Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung erhebt die Tierärztekammer Nordrhein gemäß der Tarifstelle 3.3 der Gebührenordnung der Tierärztekammer Nordrhein zur Kostendeckung eine Gebühr in Höhe von 30,00 € pro Überprüfung. So können wir eine noch engere Anlehnung an die ATF-Richtlinien gewährleisten. Unabhängig von dem Ergebnis wird Ihnen dieses einschließlich der Rechnung zugesandt.

Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen von Seiten des Veranstalters:

Nach erteilter Anerkennung, können Sie als Veranstalter den teilnehmenden Tierärztinnen und Tierärzten eine Teilnahmebescheinigung ausstellen auf der die von der Tierärztekammer Nordrhein anerkannten Stundenzahl mit dem Wortlaut vermerkt ist:

Diese Veranstaltung ist gemäß  § 5 Berufsordnung der Tierärztekammer Nordrhein mit XX Stunden anerkannt.“