Kammerwahl 2026

Alle Informationen rund um die Kammerwahl 2026

 

Allgemeines

Am 5. Oktober 2026 findet die Wahl der neuen Kammerversammlung Ihrer Standesvertretung statt. An diesem Tag werden knapp 4.000 Kammermitglieder aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln wahlberechtigt sein. Wir freuen uns bereits an dieser Stelle auf eine hohe Wahlbeteiligung!

Aufgaben der Kammerversammlung
Die Kammerversammlung ist das höchste Organ der Tierärztekammer Nordrhein und trifft sich in der Regel einmal im Jahr in Präsenz. Sie sorgt im Rahmen der Hauptsatzung dafür, dass die der Tierärztekammer gestellten Aufgaben verwirklicht werden und befasst sich neben berufspolitischen Themen insbesondere mit der Beratung und der Beschlussfassung über

  • Berufsordnung,
  • Weiterbildungsordnung,
  • Geschäftsordnung,
  • Hauptsatzung,
  • Beitragsordnung und
  • Gebührenordnung.

Außerdem berät sie über die Feststellung des Haushaltsplanes und die Festsetzung des Kammeretats und beschließt den Jahresabschluss des Vorjahres. Die Mitglieder der Kammerversammlung werden für 5 Jahre von der nordrheinischen Tierärzteschaft gewählt.

Anlässlich der konstituierenden Kammerversammlung, also der ersten Sitzung nach der Kammerwahl, finden folgende Wahlen statt:

  • Wahl des Präsidenten/der Präsidentin sowie des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin
  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl der Ausschüsse
  • Wahl der Rechnungsprüfer:innen (jährlich)

Neben den o. g. Wahlen werden zudem in von der Bundestierärztekammer e.V. satzungsgemäßen Abständen die Delegierten zur Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer e. V. sowie der Delegiertenversammlung des Deutschen Tierärztetages gewählt.

Aufwandsentschädigung
Tierärztinnen und Tierärzte, die sich in der Kammerversammlung, im Vorstand oder in den Ausschüssen engagieren, üben diese Tätigkeiten ehrenamtlich aus. Eine Vergütung im klassischen Sinne erhalten sie daher nicht. Stattdessen werden ihnen Aufwandsentschädigungen gewährt, die unter anderem Fahrtkosten abdecken und einen Ausgleich für den durch die Tätigkeit entstehenden Verdienstausfall leisten.

Wer darf sich zur Wahl aufstellen?
Paragraph 13 Heilberufsgesetz:
(1) Wählbar sind alle wahlberechtigten Kammerangehörigen, die am Wahltage mindestens fünfzehn Wochen der Kammer angehören.
(2) Nicht wählbar sind Kammerangehörige, die am Wahltage

a) infolge gerichtlicher Entscheidung die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen,
b) infolge berufsgerichtlicher Entscheidungen das passive Berufswahlrecht nicht besitzen (§ 60 Absatz 1 Nummer 2), oder
c) hauptberuflich bei der Kammer oder der Aufsichtsbehörde beschäftigt sind.

Zur Wahl aufstellen!
Wenn Sie Interesse an der Kammerarbeit haben und sich aktiv in die konstruktive und ergebnisorientierte Ausschussarbeit einbringen möchten – sei es auf Landes- oder auf Bundesebene in der berufspolitischen Vertretung – kandidieren Sie gerne für die Kammerwahl 2026.

Bitte bekunden Sie Ihr Interesse durch dieses Einverständniserklärung an einer Kandidatur frühzeitig (bis spätestens 06.07.2026) bei Ihrer/Ihrem Kreisstellenvorsitzenden.

Die Tierärztekammer Nordrhein freut sich über ein großes Interesse an einer Kandidatur!

Wer darf wählen?
Paragraph 12 Heilberufsgesetz:
(1) Wahlberechtigt zur Kammerversammlung sind alle Kammerangehörigen außer denjenigen, die infolge gerichtlicher Entscheidung das Wahlrecht nicht besitzen.
(2) Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis.

Welche Wahlkreise gibt es im Kammerbezirk Nordrhein?
Wahlkreis Düsseldorf
Kreisfreie Städte: Düsseldorf (Landeshauptstadt), Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal
Kreise: Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Viersen, Kreis Wesel

Wahlkreis Köln
Kreisfreie Städte: Köln, Bonn, Aachen, Leverkusen
Kreise (und Städteregionen): Städteregion Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis

Wählerverzeichnisse
Die Wählerverzeichnisse werden im Zeitraum von Montag, 8. Juni 2026 bis Freitag, 19. Juni 2026, jeweils an den Arbeitstagen von 9:00 bis 16:00 Uhr, getrennt für die Wahlkreise Köln und Düsseldorf, ausgelegt.

Wahlkreis Düsseldorf
Stadt Krefeld, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Zimmer: GH 0.29
Uerdingen Str. 202 – 204
47799 Krefeld
(nur nach vorheriger Anmeldung unter: dr.markus.gross@krefeld.de oder Telefon: +49 2151 86-2380)

Wahlkreis Köln
Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Stadt Bonn
Heilsbachstr. 26
53103 Bonn

Welche Wahlausschüsse gibt es?
Hauptwahlausschuss

Hauptwahlleiter: Dr. med. vet. Lutz Rauscher, Bromeledonk 72, 47809 Krefeld
Stellvertreter: Kreis-Vet.-Dir. Dr. med. vet. Hans-Helmut Ahlborn, Kurze Str. 3, 41849 Wassenberg

Wahlausschuss für den Wahlkreis Düsseldorf
Wahlleiter: Stadtvet.-Dir. Dr. med. vet. Markus Oliver Groß, Stadt Krefeld, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Uerdingen Str. 202 – 204, 47799 Krefeld
Stellvertreterin: Oberreg. Vet. Rätin a. D. Dr. oec. troph. Beate Schering, Schlosserstr. 36, 47809 Krefeld

Wahlausschuss für den Wahlkreis Köln
Wahlleiterin: Dr. med. vet. Uda Erbe, Hausener Hof 22, 53547 Hausen
Stellvertreterin: Dr. med. vet. Anette Huhn, Frankfurter Str. 214, 51147 Köln

Zeitplan
06.07.2026: Einreichen der Einverständniserklärung zur Kandidatur bei Kreisstellenvorsitzenden/Kreisstellenvorsitzenden
05.10.2026: Wahltag
04.11.2026:  Konstituierende Kammerversammlung

Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Vorschriften zur Kammerwahl ergeben sich aus nachfolgenden Bestimmungen
https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/09022024-heilberufsgesetz-heilberg/
https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/19022022-wahlordnung-fuer-die-wahl-zu-den-kammerversammlungen-der/

Fragen?
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns!
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