Anmeldung bei der Tierärztekammer Nordrhein
Nach den Vorschriften des geltenden Heilberufsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (HeilBerG) sind Sie Pflichtmitglied der Tierärztekammer Nordrhein, wenn Sie
- über die Approbation oder eine vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des Berufs verfügen
- und im Kammerbereich Nordrhein Ihren Beruf ausüben
- oder, sofern Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Nordrhein haben.
Als Mitglied der Tierärztekammer Nordrhein unterliegen Sie Meldepflichten und -fristen gem. § 2 Absatz 2 HeilBerG NRW sowie § 2 Absatz 3 der Berufsordnung der Tierärztekammer Nordrhein. Bitte achten Sie auf fristgerechte Meldungen, da andernfalls nach § 58 e Absatz 3 HeilBerG NRW ein Zwangsgeld fällig werden kann.
Bitte füllen Sie die Formulare der Datei Meldeunterlagen.pdf:
vollständig aus und senden diese per Post oder E-Mail oder das Formular unten an die Geschäftsstelle.
Zur Anmeldung fügen Sie bitte folgende Unterlagen hinzu:
- Fotokopie der Approbationsurkunde (zwingend erforderlich)
- Fotokopie der Promotionsurkunde
- Fotokopie der Fachtierarztanerkennung
- ggf. Nachweis über den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung sowie den Nachweis über die turnusmäßige Aktualisierung Ihrer Fachkunde/n
- ggf. Nachweis über Beitragszahlung an eine andere Tierärztekammer (Kopie)
Bitte melden Sie sich ebenfalls beim Versorgungswerk der Tierärztekammer Nordrhein an.