Anmeldung bei der Tierärztekammer Nordrhein

Nach den Vorschriften des geltenden Heilberufsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (HeilBerG) sind Sie Pflichtmitglied der Tierärztekammer Nordrhein, wenn Sie

  • über die Approbation oder eine vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des Berufs verfügen
  • und im Kammerbereich Nordrhein Ihren Beruf ausüben
  • oder, sofern Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Nordrhein haben.

Als Mitglied der Tierärztekammer Nordrhein unterliegen Sie Meldepflichten und -fristen gem. § 2 Absatz 2 HeilBerG NRW sowie § 2 Absatz 3 der Berufsordnung der Tierärztekammer Nordrhein. Bitte achten Sie auf fristgerechte Meldungen, da andernfalls nach § 58 e Absatz 3 HeilBerG NRW ein Zwangsgeld fällig werden kann.

Bitte füllen Sie die Formulare der Datei Meldeunterlagen.pdf:

vollständig aus und senden diese per Post oder E-Mail oder das Formular unten an die Geschäftsstelle.

Zur Anmeldung fügen Sie bitte folgende Unterlagen hinzu:

  • Fotokopie der Approbationsurkunde (zwingend erforderlich)
  • Fotokopie der Promotionsurkunde
  • Fotokopie der Fachtierarztanerkennung
  • ggf. Nachweis über den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung sowie den Nachweis über die turnusmäßige Aktualisierung Ihrer Fachkunde/n
  • ggf. Nachweis über Beitragszahlung an eine andere Tierärztekammer (Kopie)

    Uploadfeld für Meldeunterlagen:

    Uploadfeld für Formulare und Urkunden (.zip):

    Datenschutzbedingungen.


    Bitte melden Sie sich ebenfalls beim Versorgungswerk der Tierärztekammer Nordrhein an.