Informationen zur Geflügelpest (HPAI)

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Kategorie: Aktuelles Tierärzte, Aktuelles Tierhalter

UPDATE, 31.05.2023: Das Veterinäramt Mönchengladbach berichtet in seiner Pressemitteilung vom 30.05.2023, dass in seinem Zuständigkeitsbereich bei zwei Wanderfalken das Geflügelpestvirus nachgewiesen wurde. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) habe den Verdacht bestätigt. Von einer Aufstallpflicht werde im Moment abgesehen. Das Veterinäramt fordert alle Geflügelhalter in Mönchengladbach dringend auf, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Diese werde in der vorbezeichneten Pressemitteilung benannt. Wir verweisen ferner auf die Übersicht zu Biosicherheitsmaßnahmen am Ende dieser Seite.

UPDATE, 10.05.2023: Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) informiert in seiner Risikobewertung vom 10.05.2023 über drei Fälle von Geflügelpestausbrüchen, darunter ein Jungkranich in einem Tierpark in Nordrhein-Westfalen. Das Virus wurde im April 2023 zudem bei einem Fuchs in Hamburg und einem zweiten Fuchs in Nordrhein-Westfalen festgestellt. Begleitend hierzu: Pressemitteilung des FLI vom 10.05.2023.

UPDATE, 08.05.2023: Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) veröffentlicht seine Risikobewertung vom 14.04.2023. Seit Februar 2023 sind in Nordrhein-Westfalen keine Ausbrüche festzustellen. Bundesweit wurden seit Mitte/Ende März 2023 keine Ausbrüche gemeldet.

UPDATE, 05.05.2023: Eine Zusammenfassung zu aktuellen Entwicklungen finden Sie in dem Beitrag des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Rubrik MDR Wissen, vom 03.05.2023.

UPDATE, 28.03.2023: Der Beitrag von vetline.de vom 23.03.2023 geht auf die Gefahren des in jüngerer Vergangenheit verstärkt festzustellenden, speziesübergreifenden Infektionsgeschehens ein. So wurde das Geflügelpestvirus inzwischen bei Nerzen (s. Update vom 03. und 06.02.2023), Ottern, Seelöwen, Robben, Füchsen (s. Update vom 23.03.2023) und anderen Säugetieren festgestellt.

UPDATE, 24.03.2023: Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt eine Einschätzung zu dem Übertragungsrisiko des Geflügelpest-Virus auf den Menschen ab, nachfolgend auszugsweise zitiert: „[…] Viren können unter Umständen auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen, […]“. Das RKI stellt direkt klar: „[…] Aviäre Influenzaviren können nicht so leicht von Tieren auf den Menschen übertragen werden. […] Die mit Abstand meisten [seit 2003 dokumentierten] Fälle werden im asiatisch-pazifischen Raum registriert. […] In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt geworden. […]“ Wobei, wie u. a. in unserem Update vom 23.03.2023 erwähnt, der Übersprung des Virus auf fleischfressende Wildtiere auch in Deutschland bereits dokumentiert ist. Das RKI weiter: „[…] Nach bisherigen Erfahrungen scheint es nur bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Produkten oder Ausscheidungen zur Übertragung der Viren vom Tier auf den Menschen zu kommen […].“

Das RKI verweist zu dem Thema der zoonotischen Influenza bei Menschen sowohl auf seinen Fragen-Antworten-Katalog, Stand 24.03.2023, als auch auf die Empfehlungen des RKI für die Meldung und das Management von Personen mit Verdacht auf aviäre Influenza.

UDPATE, 23.03.2023: Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) berichtet in seiner Pressemitteilung vom 21.03.2023 über Viruseinträge bei vier Füchsen in Niedersachsen.

UPDATE, 15.03.2023: Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewerten aktuelle Entwicklungen: Das FLI stellt online seine aktualisierte Risikobewertung vom 13.03.2023 zur Verfügung. Unverändert wurden im gesamten Bundesgebiet Geflügelpest-Ausbrüche festgestellt. Betroffen waren/sind sowohl Kleintierhaltungen als auch gewerbliche Geflügelhaltungen. Die EFSA geht in ihrer Pressemitteilung vom 13.03.2023 u. a. auf das Infektionsrisiko für Menschen ein: Vereinzelte seien Übertragungen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) gemeldet worden. Das Infektionsrisiko für die Bevölkerung innerhalb der EU bewertet die EFSA weiterhin als eher gering.

UPDATE, 06.02.2023: Das Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) informiert mit Pressemitteilung vom 02.02.2023, das infolge des Ausbruchs der Geflügelpest in einer Nerzfarm in Spanien verstärkt Anfragen an das Institut gerichtet worden seien. Aus diesem Grund habe das FLI einen Fragen-und-Antworten-Katalog, Stand 02.02.2023, zu Thema Geflügelpest erstellt.

UPDATE, 30.01.2023: Die ARD berichtet in ihrem Beitrag vom 29.01.2023 über den Ausbruch der Vogelgrippe in einer Nerzfarm in Spanien. Experten u. a. des FLI äußern sich besorgt. Weitere Einzelheiten wollen Sie bitte dem vorstehende verlinkten ARD-Beitrag entnehmen. NACHTRAG, 06.02.2023: Mit dem Ausbruch der Geflügelpest auf einer Nerzfarm in Spanien beschäftigt sich auch ein Beitrag von vetline.de vom 06.02.2023.

UPDATE, 18.01.2023: Das Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) stellt in seiner Risikoeinschätzung vom 09.01.2023 fest, dass nahezu alle Bundesländer von Geflügelpestausbrüchen betroffen sind. „[…] Die meisten Ausbrüche sind auf Verschleppungen von Betrieb zu Betrieb durch Geflügelausstellungen zurück zu führen. […]“ und „[…] Eine Ausbreitung in südliche Richtung ist erkennbar. Es handelt sich überwiegend um tot oder krank aufgefundene Wildgänse, Wildenten, Schwäne und vereinzelt Reiher, Kormoran, Möwen, Greif- und Watvögel. […]“

UPDATE, 10.01.2023: Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen erinnert in ihrer Pressemitteilung vom 10.01.2023: „[…] alle Tierhalterinnen und Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar [2023] bei der Tierseuchenkasse melden. […]“ Dies gleichermaßen für Landwirtinnen und Landwirte, Hobbytierhaltungen, und gewerbliche Tierhaltungen. Die Meldepflicht besteht auch, wenn im Tierbestand keine Veränderungen aufgetreten sind. Einschränkend: „[…] Eine […] Ausnahme gilt für Halterinnen und Halter von Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten oder Gänsen. Sie geben den Jahreshöchstbesatz an. […]“ Als einfachsten Weg für die Meldung verweist die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen auf die Internetseite: www.tierzahlenmeldung-nrw.de.

UPDATE, 14.12.2022: Gemeinsame Vereinbarung für zusätzliche Prävention erneut abgeschlossen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) informiert mit Pressemitteilung vom 25.11.2022, dass das Ministerium mit Vertreterinnen/Vertretern der Landwirtschaftsverbände sowie dem Geflügelwirtschaftsverband, der Tierärztekammern, der Landwirtschaftskammer und den Rassegeflügelzuchtvereinen in Nordrhein-Westfalen erneut eine „Gemeinsame Vereinbarung über erweiterte Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest“ abgeschlossen haben. Diese ist auf den 24.11.2022 datiert und gilt zunächst bis zum 30.04.2023. Eine Evaluation ist für Mitte Februar 2023 geplant. Inhaltlich ist die Vereinbarung an jene angelehnt, welche das Ministerium und die vorgenannten Kammern/Verbände im Januar 2022 initiierten.

Das MLV stellt in der vorbezeichneten Pressemitteilung zudem einen aktualisierten Flyer zum Thema „Der Geflügelpest erfolgreich vorbeugen – Informationen für Halterinnen und Halter“ (Stand 24.11.2022) bereit.

Ferner verweist das MLV hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen zur Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen auf die Informationsseite des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV). Stand 02.12.2022 wurden die Schutz- und Überwachungszonen ausgeweitet.

UPDATE, 12.12.2022: Warnung des FLI: Steigende Fallzahlen bei Geflügelpest durch Geflügelschauen. Das Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) warnt in seiner Pressemitteilung vom 07.12.2022 vor derzeit steigenden Zahlen von Geflügelpestausbrüchen. In drei Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) liegt die Ursache hierfür u. a. in drei Geflügelausstellungen. Das FLI warnt: „[…] Diese Geschehen scheinen noch nicht abgeschlossen zu sein und haben bereits erhebliche Verluste im Bestand seltener Geflügelrassen verursacht. […]“ und empfiehlt ausdrücklich „[…] Die Veranstaltung weiterer Ausstellungen von Rassegeflügel sollte angesichts der oben genannten Seuchengeschehen bis auf weiteres ausgesetzt werden. […]“

Das FLI verweist in der vorerwähnten Pressemitteilung auf seine Risikoeinschätzung aus November 2022, siehe unseren Beitrag vom 09.11.2022, die zwischenzeitlich aktualisiert wurde: Die ausführliche Risikoeinschätzung des FLI vom 09.12.2022 verlinken wir in diesem Text.

UPDATE: 09.11.2022: Herbst 2022: Geflügelpest-Saison hat begonnen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) berichtet auf seiner Informationsseite, dass seit Anfang Oktober 2022 mehrere Geflügel-Ausbrüche in Nordrhein-Westfalen festgestellt und bestätigt worden seien.

Stand 09.11.2022 handelt es sich im Oktober 2022 um einen Fall in Bottrop, vier Ausbrüche im Kreis Gütersloh, ein Fall in Münster, sowie jeweils ein Ausbruch im Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischen Kreis und im Kreis Siegen Wittgenstein, wobei die drei letztgenannten Fälle alle von einem Geflügelmarkt in Nordrhein-Westfalen ausgehen. Die bislang letzten Ausbrüche traten Anfang November 2022 im Kreis Kleve, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischen Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis auf.

Die zuständigen Stellen haben Schutzmaßnahmen ergriffen, darunter Sperrzonen. Eine Übersicht zu diesen finden Sie ebenfalls auf der Homepage des LANUV.

Eine Auflistung sinnvoller Biosicherheitsmaßnahmen fassen wir nachfolgend zusammen (Aufzählung nicht abschließend):

Hausgeflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben. Das beinhaltet auch: Das Hausgeflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Und indirekter Kontakt, zum Beispiel durch Kot oder Federn, ist zu unterbinden.

Es darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Desinfektion von Stallungen/Käfigen und Arbeitsgerät. Kein Verleihen von Arbeitsgerät. Gründliches Händewaschen vor und nach dem Kontakt mit Geflügel.

Der Zutritt zum Geflügel sollte sich auf einen festen Personenkreis beschränken, der mit den Biosicherheitsmaßnahmen vertraut ist.

Stall- bzw. Arbeitskleidung und Straßenkleidung sind streng zu trennen. Die Arbeitskleidung ist regelmäßig bei über 60 Grad Celsius zu waschen. Einwegschutzkleidung und Schuhüberzieher sind zu tragen, wenn Sie als fremde Person eine Geflügelhaltung betreten.

Volieren, Wintergärten und Kalt-Scharräume müssen so eingerichtet werden, dass keine Wildvögel eindringen können und dass auch kein Kot von oben hineinfallen kann.

Bei Haltungssystemen, die unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend einen Auslauf der Tiere vorsehen (z. B. Hühnermobilställe), können angebaute mobile Volieren diesen Zweck erfüllen.

Vorsicht beim Kauf von lebendem Geflügel über fliegende Händler. Wie weiter oben ausgeführt, warnt das MULNV ausdrücklich vor solchen Ankäufen.

Neuzugänge im Geflügelbestand sind für mehrere Tage zu isolieren.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist dieser unverzüglich tierärztlich zu untersuchen.

Weitere Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie auf der Informationsseite des LANUV, dort unter der Überschrift „Wie kann ich mein Geflügel vor der Geflügelpest schützen?“, in dem oben erwähnten Flyer des MLV und gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der Kreise und Kommunen, wie zum Beispiel auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises.

UND WICHTIG! Das Ministerium betont: „[…] Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. […]“ Die Tierseuchenkasse ist der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen angeschlossen. Das Meldeformular verlinken wir in diesem Beitrag.

Rechtsgrundlagen:
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung): Link.
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG): Link.
Erlasse des MULNV auf der Informationsseite des LANUV: Link.

Quellen:
Gemeinsame NRW-Erklärung zu erweiterten Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest vom 24.11.2022, Anwendung vom 24.11.2022 bis zunächst 30.04.2023: Link.

Informationsseite des LANUV: Link.
Liste mit allen Veterinärämtern in Nordrhein-Westfalen: Link.
Tierseuchenkasse (Meldeformular): Link.

Informationsseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV, ehemals „Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV)“) (Tierseuchen): Link.
Informationsflyer des MLV („Der Geflügelpest erfolgreich vorbeugen – Informationen für Halterinnen und Halter“ – Stand November 2022): Link.

Informationsseite des FLI: Link.
Risikoeinschätzungen des FLI, werden in der Regel monatlich aktualisiert: Link.
Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) des FLI vom 02.02.2023: Link.
Übersichtskarten des FLI, werden fortlaufend aktualisiert: Link.

Informationsseite des RKI: Link.
Empfehlungen des RKI zur Prävention bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch (hochpathogene) aviäre Influenza A/H5 vom 24.02.2021: Link.
RKI zu humanen Erkrankungen mit aviärer Influenza, Stand 24.03.2023: Link.
Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) des RKI vom 24.03.2023: Link.
Empfehlungen des RKI für die Meldung und das Management von Personen mit Verdacht auf aviäre Influenza: Link.

Informationsseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): Link.

Informationsseite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR): Link.

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