Informationen zur Geflügelpest (HPAI)

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Kategorie: Aktuelles Tierärzte, Aktuelles Tierhalter

UPDATE, 18.04.2024: Für die Monate Februar und März 2024 berichtet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) berichtet in den Risikoeinschätzungen vom 14.03.2024 (Zeitraum 01. bis 29.02.2024)  sowie vom 12.04.2024 (Zeitraum 01. bis 31.03.2024) über Geflügeleinträge in sechs deutschen Hausgeflügelhaltungen, im Kölner Zoo sowie bei 20 Wildvögeln. Darüber hinaus seien im März bei drei Säugetieren (Waschbär, Füchse) der Geflügelpestvirus festgestellt worden. Weitere Einzelheiten wollen Sie bitte den ausführlichen Risikoeinschätzungen des FLI für Februar und März entnehmen.

UPDATE, 29.02.2024: Die Neue Ruhr Zeitung (NRZ) berichtet in ihrem Beitrag vom 26.02.2024 über einen Austausch mit dem für Tierseuchenbekämpfung zuständigen Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV). Auf Anfrage der Zeitung teilt das MLV dieser mit: „[…] Deutschland und Europa erleben seit Herbst 2020 die bisher stärkste Geflügelpest-Epidemie aller Zeiten […].“ Weitere Einzelheiten wollen Sie bitte dem verlinkten NRZ-Beitrag entnehmen.

UPDATE, 19.02.2024: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) berichtet in seiner Risikoeinschätzung vom 09.02.2024 (Zeitraum 01. bis 31.01.2024) über Geflügelpestausbrüche in zehn deutschen Hausgeflügelhaltungen. In der Wildvogelpopulation seien 31 Fälle bestätigt worden. Für Januar 2024 sei ein Infektionsfall bei einem Säugetier festgestellt worden. Weitere Einzelheiten können Sie der ausführlichen Risikoeinschätzung des FLI vom 09.02.2024 entnehmen.

UPDATE, 14.02.2024: Verschiedene Formate berichten über das Auftreten der Geflügelpest im Kölner Zoo, was zu dessen vorrübergehenden Schließung führte. Stellvertretend für die gesamte Berichterstattung verlinken wir hier einen Beitrag des Kölner Anzeigers vom 13.02.2024. UPDATE, 20.02.2024: Der Kölner Zoo ist seit dem 17.02.2024 wieder geöffnet, s. Beitrag des WDR vom 16.02.2024.

UPDATE, 15.01.2024: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) berichtet in seiner Risikoeinschätzung vom 12.01.2024 (Zeitraum 01. bis 31.12.2023) über dreizehn Geflügelpestausbrüche in deutschen Hausgeflügelhaltungen. Die Zahl der Ausbrüche in der Wildvogelpopulation sei weiter gestiegen. Für Deutschland wurden für Dezember 2023 keine Infektionen bei Säugetieren festgestellt. Weitere Einzelheiten können Sie der ausführlichen Risikoeinschätzung des FLI vom 12.01.2024 entnehmen.

UPDATE, 11.01.2024: Ergänzend zu unserem Update vom 26.10.2023: Wie inzwischen mehrfach berichtet, hat die Geflügelpest die Antarktis erreicht und stellt eine erhebliche Bedrohung für die dortige Fauna dar. Verschiedene Formate berichten nunmehr, dass britische Wissenschaftler in der Antarktis den Geflügelpestvirus erstmals bei Säugetieren, d. h. bei See-Elefanten und Seebären, festgestellt haben. Als Beispiel für die Berichterstattung verweisen wir auf den Beitrag der Rheinische Post vom 11.01.2024.

UPDATE, 27.12.2023: Erhöhte Wachsamkeit vor der Geflügelpest: Gemeinsame Vereinbarung für zusätzliche Prävention neu abgeschlossen: Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert in seiner Pressemitteilung vom 27.12.2023: „[…] Ministerin Gorißen: Wachsamkeit und die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen sind nach wie vor der beste Schutz […] Auf Initiative des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben die Landwirtschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, der Geflügelwirtschaftsverband NRW, die Landesvereinigung Ökologischer Landbau, die Landwirtschaftskammer, die Rassegeflügelzuchtvereine Rheinland und Westfalen-Lippe sowie die Tierärzteschaft mit dem Land erweiterte Präventionsmaßnahmen gegen den Eintrag und die Weiterverbreitung der aviären Influenza, auch bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest, vereinbart. Die Vereinbarung ist voraussichtlich bis zum 30. April 2024 in Kraft. […]“

Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: https://www.mlv.nrw.de/erhoehte-wachsamkeit-vor-der-gefluegelpest-gemeinsame-vereinbarung-fuer-zusaetzliche-praevention-neu-abgeschlossen/.

UPDATES, 14.12.2023: (1) Für die Zeit vom 01.11. bis 01.12.2023 stellt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in seiner Risikoeinschätzung vom 07.12.2023 fest, dass die Anzahl der Virusausbrüche zugenommen habe. Das Verbreitungsrisiko wird vom FLI als hoch eingestuft. Weitere Einzelheiten wollen Sie bitte der vorbezeichneten Risikoeinschätzung entnehmen. (2) Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) bestätigt in seiner Pressemitteilung vom 14.12.2023 einen Geflügelpestausbruch in einem Betrieb im Kreis Gütersloh/Nordrhein-Westfalen (Westfalen-Lippe).

UPDATE, 04.12.2023: Vet.line.de berichtet in seinem Open-Access-Beitrag vom 01.12.2023 über die „Tierschonende Probengewinnung bei Aviärer Influenza: eine empirische Studie“.

UPDATE, 16.11.2023: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) informiert mit seiner Risikoeinschätzung vom 15.11.2023, dass in Deutschland zwischen dem 01. und 31.10.2023 keine Ausbrüche bei Hausgeflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln festgestellt worden seien. Auch die Fallzahlen bei Wildvögeln seien deutlich zurückgegangen. Weitere Einzelheiten wollen Sie der oben verlinkten Einschätzung des FLI entnehmen.

UPDATES, 26.10.2023: (1) Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) veröffentlicht seine Risikoeinschätzung vom 25.10.2023: „[…] Zwischen dem 01. und 30.09.2023 wurden in Deutschland keine HPAIV H5-Ausbrüche bei Hausgeflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln festgestellt. […]“ Die Wildvögelpopulation ist unverändert betroffen, wenngleich, so das FLI, die Fallzahlen hier weiter zurückgegangen seien. (2) Mehrere Medien/Formate berichten über die Meldung, dass die Geflügelpest die Antarktis erreicht habe. Als Beispiel verweisen wir auf den Beitrag der ARD vom 25.10.2023.

UPDATE, 25.09.2023: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) fasst in seiner Risikoeinschätzung vom 25.09.2023 das Geflügelpestgeschehen für Juli und August 2023 zusammen. Für Nordrhein-Westfalen wurden in den beiden vorgenannten Monaten insgesamt acht Fälle (vier Greifvögel und vier Möwen) bestätigt.

 UPDATE, 22.09.2022: In den Niederlanden erhielten 1.800 Eintagsküken in einem Feldversuch einen neuartigen Impfstoff gegen das Geflügelpest-Virus. Hierüber berichten mehrere Plattformen, u. a. auch topagrar-online in einem Beitrag vom 19.09.2023.

UPDATE, 04.09.2023: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) veröffentlichte für das Jahr 2023 bislang monatlich eine aktualisierte Risikobewertung. Für August 2023 ist dies nicht geschehen. Die letzte Risikobewertung ist auf den 14.07.2023 datiert.

UPDATE, 09.08.2023: Die Rheinische Post berichtet in ihrem Beitrag vom 08.08.2023 über die Schutzmaßnahmen im Tierpark Kleve und im Tierpark Weeze.

UPDATE, 09.08.2023: Finnland: Lebensmittelbehörde ordnet als Schutzmaßnahme gegen die Geflügelpest die Keulung von – nach Schätzungen – 70.000 Pelztieren an. Hierüber berichten mehrere Formate, so beispielsweise deutschlandfunk.de in einem Beitrag vom 04.08.2023.

UPDATE, 21.07.2023: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) geht in einer Kurznachricht vom 19.07.2023 auf die Geflügelfest-Infektionen ein, welche in Polen bei einigen Katzen festgestellt wurden, s. auch unser Update vom 05.07.2023. Das FLI stellt fest, dass die Tiere „[…] teilweise schwere Krankheitssymptome, wie Pneumonie und zentralnervöse Störungen [zeigten], die in einigen Fällen tödlich endeten. Betroffen waren sowohl Freigänger-Katzen als auch solche, die durchgängig im Haus gehalten wurden. […]“ Das FLI betont: „[…] Es gibt keine Hinweise auf eine Übertragung von Katze zu Katze oder Katze zu Mensch. […]“ Weitere Einzelheiten wollen Sie bitte der erwähnten Kurznachricht des FLI vom 19.07.2023 entnehmen. Eine Übersicht zu Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie am Ende dieser Seite.

UPDATE, 18.07.2023: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) berichtet in seiner Risikobewertung vom 14.07.2023, dass im zurückliegenden Monat Juni 2023 keine weiteren Geflügelpest-Ausbrüche in Deutschland bei Geflügel oder gehaltenen Vögeln festgestellt worden seien. Die Fallzahlen bei Wildvögeln bleiben jedoch weiterhin hoch.

UPDATE, 05.07.2023: Vetline.de berichtet in dem Beitrag vom 05.07.2023 über festgestellte Vogelgrippe-Ausbrüche bei Katzen in Polen. In der Einleitung heißt es hierzu, wir zitieren auszugsweise: „[…] In Polen sind zahlreiche Katzen an einer schweren, akut verlaufenden Erkrankung verstorben, deren Ursache zunächst Rätsel aufwarf. In einigen Fällen wurde inzwischen Influenza A (H5N1) nachgewiesen. […]“ Weitere Einzelheiten wollen Sie bitte dem Beitrag von vetline.de entnehmen.

UPDATE, 14.06.2023: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft gemäß seiner Risikobewertung vom 13.06.2023 das Infektionsrisiko für Geflügelhaltungen in Deutschland als durchgehend hoch ein. Das FLI bezeichnet die Verbreitung der Geflügelpest trotz der warmen Jahreszeit als „hoch-dynamisch“ und spricht folgende Empfehlung aus: „[…] Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von [Geflügelpest]-Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden. […]“ Begleitend hierzu: Pressemitteilung des FLI vom 13.06.2023. Eine Übersicht zu Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie am Ende dieser Seite.

In einer der vorgenannten Risikobewertung vorausgehenden Kurzmitteilung vom 13.06.2023 geht das FLI auf die Stellungnahme des Arbeitskreises Geflügel der StIKo Vet zur Impfung gegen Hochpathogene Aviäre Influenzaviren. Aus der Kurzmitteilung auszugsweise zitiert: „[…] Die millionenfache Tötung und unschädliche Beseitigung von Geflügel ist -angesichts der Häufung von Ausbrüchen und der fortschreitenden Enzootisierung in Wildvögeln- aus Gründen des Tierschutzes und der Nachhaltigkeit immer schwerer zu rechtfertigen. In der EU gibt es daher Anzeichen für einen Paradigmenwechsel von der reinen „test-and-slaughter“ Strategie hin zu impfbasierten Kontrollmaßnahmen. Die StIKo Vet begrüßt ausdrücklich die Möglichkeit zur Impfung gegen HPAI, die mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/361 geschaffen wurde. […]“ In diesem Zusammenhang wird aber auch direkt gewarnt: „[…] Gleichzeitig birgt eine unkontrollierte, lückenhafte Impfung gegen HPAI ein hohes Risiko der Maskierung von Ausbrüchen. Für den Erfolg der Immunprophylaxe ist es essentiell, dass (i) für die jeweilige Tierart geeignete, möglichst gegen aktuell zirkulierende Virusstämme gerichtete Impfstoffe und Impfstrategien eingesetzt werden; dass (ii) impfbegleitend ausgeschlossen wird, dass es unter der „Impfdecke“ zu einer inapparenter Viruszirkulation kommt; dass (iii) die Impfmaßnahmen bei Wirtschaftspartnern und Endverbrauchern auf volle Akzeptanz stoßen. […]“

UPDATE, 31.05.2023: Das Veterinäramt Mönchengladbach berichtet in seiner Pressemitteilung vom 30.05.2023, dass in seinem Zuständigkeitsbereich bei zwei Wanderfalken das Geflügelpestvirus nachgewiesen wurde. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) habe den Verdacht bestätigt. Von einer Aufstallpflicht werde im Moment abgesehen. Das Veterinäramt fordert alle Geflügelhalter in Mönchengladbach dringend auf, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Diese werde in der vorbezeichneten Pressemitteilung benannt. Wir verweisen ferner auf die Übersicht zu Biosicherheitsmaßnahmen am Ende dieser Seite.

UPDATE, 10.05.2023: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) informiert in seiner Risikobewertung vom 10.05.2023 über drei Fälle von Geflügelpestausbrüchen, darunter ein Jungkranich in einem Tierpark in Nordrhein-Westfalen. Das Virus wurde im April 2023 zudem bei einem Fuchs in Hamburg und einem zweiten Fuchs in Nordrhein-Westfalen festgestellt. Begleitend hierzu: Pressemitteilung des FLI vom 10.05.2023.

UPDATE, 08.05.2023: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) veröffentlicht seine Risikobewertung vom 14.04.2023. Seit Februar 2023 sind in Nordrhein-Westfalen keine Ausbrüche festzustellen. Bundesweit wurden seit Mitte/Ende März 2023 keine Ausbrüche gemeldet.

UPDATE, 05.05.2023: Eine Zusammenfassung zu aktuellen Entwicklungen finden Sie in dem Beitrag des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Rubrik MDR Wissen, vom 03.05.2023.

UPDATE, 28.03.2023: Der Beitrag von vetline.de vom 23.03.2023 geht auf die Gefahren des in jüngerer Vergangenheit verstärkt festzustellenden, speziesübergreifenden Infektionsgeschehens ein. So wurde das Geflügelpestvirus inzwischen bei Nerzen (s. Update vom 03. und 06.02.2023), Ottern, Seelöwen, Robben, Füchsen (s. Update vom 23.03.2023) und anderen Säugetieren festgestellt.

UPDATE, 24.03.2023: Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt eine Einschätzung zu dem Übertragungsrisiko des Geflügelpest-Virus auf den Menschen ab, nachfolgend auszugsweise zitiert: „[…] Viren können unter Umständen auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen, […]“. Das RKI stellt direkt klar: „[…] Aviäre Influenzaviren können nicht so leicht von Tieren auf den Menschen übertragen werden. […] Die mit Abstand meisten [seit 2003 dokumentierten] Fälle werden im asiatisch-pazifischen Raum registriert. […] In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt geworden. […]“ Wobei, wie u. a. in unserem Update vom 23.03.2023 erwähnt, der Übersprung des Virus auf fleischfressende Wildtiere auch in Deutschland bereits dokumentiert ist. Das RKI weiter: „[…] Nach bisherigen Erfahrungen scheint es nur bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Produkten oder Ausscheidungen zur Übertragung der Viren vom Tier auf den Menschen zu kommen […].“

Das RKI verweist zu dem Thema der zoonotischen Influenza bei Menschen sowohl auf seinen Fragen-Antworten-Katalog, Stand 24.03.2023, als auch auf die Empfehlungen des RKI für die Meldung und das Management von Personen mit Verdacht auf aviäre Influenza.

UDPATE, 23.03.2023: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) berichtet in seiner Pressemitteilung vom 21.03.2023 über Viruseinträge bei vier Füchsen in Niedersachsen.

UPDATE, 15.03.2023: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewerten aktuelle Entwicklungen: Das FLI stellt online seine aktualisierte Risikobewertung vom 13.03.2023 zur Verfügung. Unverändert wurden im gesamten Bundesgebiet Geflügelpest-Ausbrüche festgestellt. Betroffen waren/sind sowohl Kleintierhaltungen als auch gewerbliche Geflügelhaltungen. Die EFSA geht in ihrer Pressemitteilung vom 13.03.2023 u. a. auf das Infektionsrisiko für Menschen ein: Vereinzelte seien Übertragungen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) gemeldet worden. Das Infektionsrisiko für die Bevölkerung innerhalb der EU bewertet die EFSA weiterhin als eher gering.

UPDATE, 06.02.2023: Das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) informiert mit Pressemitteilung vom 02.02.2023, das infolge des Ausbruchs der Geflügelpest in einer Nerzfarm in Spanien verstärkt Anfragen an das Institut gerichtet worden seien. Aus diesem Grund habe das FLI einen Fragen-und-Antworten-Katalog, Stand 02.02.2023, zu Thema Geflügelpest erstellt.

UPDATE, 30.01.2023: Die ARD berichtet in ihrem Beitrag vom 29.01.2023 über den Ausbruch der Vogelgrippe in einer Nerzfarm in Spanien. Experten u. a. des FLI äußern sich besorgt. Weitere Einzelheiten wollen Sie bitte dem vorstehende verlinkten ARD-Beitrag entnehmen. NACHTRAG, 06.02.2023: Mit dem Ausbruch der Geflügelpest auf einer Nerzfarm in Spanien beschäftigt sich auch ein Beitrag von vetline.de vom 06.02.2023.

UPDATE, 18.01.2023: Das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) stellt in seiner Risikoeinschätzung vom 09.01.2023 fest, dass nahezu alle Bundesländer von Geflügelpestausbrüchen betroffen sind. „[…] Die meisten Ausbrüche sind auf Verschleppungen von Betrieb zu Betrieb durch Geflügelausstellungen zurück zu führen. […]“ und „[…] Eine Ausbreitung in südliche Richtung ist erkennbar. Es handelt sich überwiegend um tot oder krank aufgefundene Wildgänse, Wildenten, Schwäne und vereinzelt Reiher, Kormoran, Möwen, Greif- und Watvögel. […]“

UPDATE, 10.01.2023: Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen erinnert in ihrer Pressemitteilung vom 10.01.2023: „[…] alle Tierhalterinnen und Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar [2023] bei der Tierseuchenkasse melden. […]“ Dies gleichermaßen für Landwirtinnen und Landwirte, Hobbytierhaltungen, und gewerbliche Tierhaltungen. Die Meldepflicht besteht auch, wenn im Tierbestand keine Veränderungen aufgetreten sind. Einschränkend: „[…] Eine […] Ausnahme gilt für Halterinnen und Halter von Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten oder Gänsen. Sie geben den Jahreshöchstbesatz an. […]“ Als einfachsten Weg für die Meldung verweist die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen auf die Internetseite: www.tierzahlenmeldung-nrw.de.

UPDATE, 14.12.2022: Gemeinsame Vereinbarung für zusätzliche Prävention erneut abgeschlossen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) informiert mit Pressemitteilung vom 25.11.2022, dass das Ministerium mit Vertreterinnen/Vertretern der Landwirtschaftsverbände sowie dem Geflügelwirtschaftsverband, der Tierärztekammern, der Landwirtschaftskammer und den Rassegeflügelzuchtvereinen in Nordrhein-Westfalen erneut eine „Gemeinsame Vereinbarung über erweiterte Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest“ abgeschlossen haben. Diese ist auf den 24.11.2022 datiert und gilt zunächst bis zum 30.04.2023 [nicht verlängert]. Eine Evaluation ist für Mitte Februar 2023 geplant. Inhaltlich ist die Vereinbarung an jene angelehnt, welche das Ministerium und die vorgenannten Kammern/Verbände im Januar 2022 initiierten.

Das MLV stellt in der vorbezeichneten Pressemitteilung zudem einen aktualisierten Flyer zum Thema „Der Geflügelpest erfolgreich vorbeugen – Informationen für Halterinnen und Halter“ (Stand 24.11.2022) bereit.

Ferner verweist das MLV hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen zur Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen auf die Informationsseite des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV). Stand 02.12.2022 wurden die Schutz- und Überwachungszonen ausgeweitet.

UPDATE, 12.12.2022: Warnung des FLI: Steigende Fallzahlen bei Geflügelpest durch Geflügelschauen. Das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) warnt in seiner Pressemitteilung vom 07.12.2022 vor derzeit steigenden Zahlen von Geflügelpestausbrüchen. In drei Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) liegt die Ursache hierfür u. a. in drei Geflügelausstellungen. Das FLI warnt: „[…] Diese Geschehen scheinen noch nicht abgeschlossen zu sein und haben bereits erhebliche Verluste im Bestand seltener Geflügelrassen verursacht. […]“ und empfiehlt ausdrücklich „[…] Die Veranstaltung weiterer Ausstellungen von Rassegeflügel sollte angesichts der oben genannten Seuchengeschehen bis auf weiteres ausgesetzt werden. […]“

Das FLI verweist in der vorerwähnten Pressemitteilung auf seine Risikoeinschätzung aus November 2022, siehe unseren Beitrag vom 09.11.2022, die zwischenzeitlich aktualisiert wurde: Die ausführliche Risikoeinschätzung des FLI vom 09.12.2022 verlinken wir in diesem Text.

UPDATE: 09.11.2022: Herbst 2022: Geflügelpest-Saison hat begonnen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) berichtet auf seiner Informationsseite, dass seit Anfang Oktober 2022 mehrere Geflügel-Ausbrüche in Nordrhein-Westfalen festgestellt und bestätigt worden seien.

Stand 09.11.2022 handelt es sich im Oktober 2022 um einen Fall in Bottrop, vier Ausbrüche im Kreis Gütersloh, ein Fall in Münster, sowie jeweils ein Ausbruch im Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischen Kreis und im Kreis Siegen Wittgenstein, wobei die drei letztgenannten Fälle alle von einem Geflügelmarkt in Nordrhein-Westfalen ausgehen. Die bislang letzten Ausbrüche traten Anfang November 2022 im Kreis Kleve, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischen Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis auf.

Die zuständigen Stellen haben Schutzmaßnahmen ergriffen, darunter Sperrzonen. Eine Übersicht zu diesen finden Sie ebenfalls auf der Homepage des LANUV.

Eine Auflistung sinnvoller Biosicherheitsmaßnahmen fassen wir nachfolgend zusammen (Aufzählung nicht abschließend):

Hausgeflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben. Das beinhaltet auch: Das Hausgeflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Und indirekter Kontakt, zum Beispiel durch Kot oder Federn, ist zu unterbinden.

Es darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Desinfektion von Stallungen/Käfigen und Arbeitsgerät. Kein Verleihen von Arbeitsgerät. Gründliches Händewaschen vor und nach dem Kontakt mit Geflügel.

Der Zutritt zum Geflügel sollte sich auf einen festen Personenkreis beschränken, der mit den Biosicherheitsmaßnahmen vertraut ist.

Stall- bzw. Arbeitskleidung und Straßenkleidung sind streng zu trennen. Die Arbeitskleidung ist regelmäßig bei über 60 Grad Celsius zu waschen. Einwegschutzkleidung und Schuhüberzieher sind zu tragen, wenn Sie als fremde Person eine Geflügelhaltung betreten.

Volieren, Wintergärten und Kalt-Scharräume müssen so eingerichtet werden, dass keine Wildvögel eindringen können und dass auch kein Kot von oben hineinfallen kann.

Bei Haltungssystemen, die unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend einen Auslauf der Tiere vorsehen (z. B. Hühnermobilställe), können angebaute mobile Volieren diesen Zweck erfüllen.

Vorsicht beim Kauf von lebendem Geflügel über fliegende Händler.

Neuzugänge im Geflügelbestand sind für mehrere Tage zu isolieren.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist dieser unverzüglich tierärztlich zu untersuchen.

Weitere Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie auf der Informationsseite des LANUV, dort unter der Überschrift „Wie kann ich mein Geflügel vor der Geflügelpest schützen?“, in dem oben erwähnten Flyer des MLV und gegebenenfalls auf den Internetseiten der Kreise und Kommunen, wie zum Beispiel auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises.

UND WICHTIG! Das Ministerium betont: „[…] Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. […]“ Die Tierseuchenkasse ist der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen angeschlossen. Das Meldeformular verlinken wir in diesem Beitrag.

Rechtsgrundlagen:
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung): Link.
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG): Link.
Erlasse des MLV auf der Informationsseite des LANUV: Link.

Quellen:
Informationsseite des LANUV: Link.
Liste mit allen Veterinärämtern in Nordrhein-Westfalen: Link.
Tierseuchenkasse (Meldeformular): Link.

Informationsseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV, ehemals „Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV)“) (Tierseuchen): Link.
Informationsflyer des MLV („Der Geflügelpest erfolgreich vorbeugen – Informationen für Halterinnen und Halter“ – Stand November 2022): Link.

Informationsseite des FLI: Link.
Risikoeinschätzungen des FLI, werden in der Regel monatlich aktualisiert: Link.
Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) des FLI vom 02.02.2023: Link.
Stellungnahme des Arbeitskreises Geflügel der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) zur Impfung gegen Hochpathogene Aviäre Influenzaviren (Stand 25.07.2023): Link.
Übersichtskarten des FLI, werden fortlaufend aktualisiert: Link.

Informationsseite des RKI: Link.
Empfehlungen des RKI zur Prävention bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch (hochpathogene) aviäre Influenza A/H5 vom 24.02.2021: Link.
RKI zu humanen Erkrankungen mit aviärer Influenza, Stand 24.03.2023: Link.
Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) des RKI vom 24.03.2023: Link.
Empfehlungen des RKI für die Meldung und das Management von Personen mit Verdacht auf aviäre Influenza: Link.

Informationsseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): Link.

Informationsseite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR): Link.

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