Die Tierärztekammer Nordrhein informierte in den letzten Jahren mehrfach über das Gifttiergesetz, das in Nordrhein-Westfalen Anfang 2021 in Kraft trat (GiftTierG NRW).
Das besagte Gesetz war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2025 befristet.
Das für das Gesetz bzw. die Änderung dieses Gesetzes fachlich zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) zitiert in seiner Pressemitteilung vom 8. Oktober 2025 Frau Ministerin Gorißen wie folgt:
„[…] Zum Schutz der Menschen in Nordrhein-Westfalen sorgen wir dafür, dass die Neuanschaffung von Giftschlangen, Skorpionen oder Spinnen, die aufgrund ihrer Giftwirkung zu einer großen Gefahr für Menschen werden können, gesetzlich verboten bleibt. Mit dem Gifttiergesetz haben wir eine effektive Rechtsgrundlage, um bestehende Privathaltungen zu regulieren und auch illegale Haltungen zu beenden. Es hat sich gezeigt, dass wir dieses Gesetz weiterhin brauchen. Daher wird es nun entfristet und soll dauerhaft Geltung haben. […]“
Um dies zu erreichen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, und hier federführend das MLV, einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes in den Landtag eingebracht, der u. a. vorsieht, das die o. e. Befristung entfällt. Über diesen Entwurf wurde am 8. Oktober 2025 in erster Lesung im Landtag beraten. Zum weiteren Verfahrensverlauf, s. Informationsseite des Landtags.
Rechtsgrundlagen:
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren (Gifttiergesetz – GiftTierG NRW): Link.
Gesetzesvorhaben:
Entwurf zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren vom 24. September 2025, LT-Drs. 18/15792: Link.
Quellen und Links:
Informationsseite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE): Link.
Online-Meldeportal für Halter von giftigen Tieren: Link.
Themenverwandte Beiträge der Tierärztekammer Nordrhein:
15. Juli 2021: Gifttiergesetz in NRW: Die erste Jahresbilanz: Link.
5. Januar 2021: Gifttiergesetz tritt am 01.01.2021 in Kraft: Die Haltung giftiger Tiere muss bis Ende Juni 2021 gemeldet werden: Link.
25. Juni 2020: Landtag beschließt Gifttiergesetz: Link.
Pressestimmen (stellvertretend für verschiedene Quellen):
Beitrag der Rheinischen Post (RP) vom 7. Oktober 2025: Link.