Gifttiergesetz tritt am 01.01.2021 in Kraft: Die Haltung giftiger Tiere muss bis Ende Juni 2021 gemeldet werden.

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Kategorie: Aktuelles Tierärzte, Aktuelles Tierhalter

Die Tierärztekammer Nordrhein informierte bereits im Juni 2020 über den Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen, mit dem das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren (Gifttiergesetz – GiftTierG NRW)“ verabschiedet wurde.
Das GiftTierG NRW trat am 01.01.2021 in Kraft.
Es begründet das grundsätzliche Verbot der Haltung und Neuanschaffung jener giftigen Tiere, auf welche das Gesetz Anwendung findet.

Bereits bestehende Haltungen können gegebenenfalls unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen fortgeführt werden. Die von dem Gesetz betroffenen Tierhalter sind verpflichtet, die Haltung bis zum 30.06.2021 anzuzeigen. Vorzugsweise über das Online-Portal „www.gifttiergesetz.de„.
Weitere Einzelheiten wollen Sie bitte der nachfolgend verlinkten Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) vom 29.12.2020 sowie den Informationsseite des Landesamts für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) entnehmen. Das LANUV fasst übersichtlich die Pflichten der betroffenen Tierhalter zusammen und stellt Merkblätter, eine Checkliste, Formulare, die Kontaktdaten der Ansprechpartner im LANUV pp. bereit.
Neben der Tierhaltung ist auch jedes Abhandenkommen eines giftigen Tieres dem LANUV sofort über die rund um die Uhr besetzte Nachrichtenbereitschaftszentrale unter 0201/714488 zu melden! Bitte informieren Sie sich eigenverantwortlich über den Internetauftritt des LANUV, falls sich vorstehende Kontaktdaten ändern.
Rechtsgrundlagen:
GiftTierG NRW, Wortlaut: Link.
Quellen und Links:
Informationsseite des LANUV: Link.
Online-Meldeportal für Halter von giftigen Tieren: Link.
Pressemitteilung des MULNV vom 29.12.2020: Link. (Nur ergänzend: Pressemitteilung des MULNV vom 25.06.2020: Link.)
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