Neue Abrechnungsmodalitäten für Impfkostenbeihilfen

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Kategorie: Aktuelles Tierärzte

Ab dem 01.01.2020 stellt die Tierseuchenkasse NRW ihre Abrechnungsmodalitäten für die Beihilfen, welche sie den Landwirten als Impfstoffkostenbeihilfe gewährt, um. Die
Impfbeihilfe ist vom Landwirt selber zu beantragen und nicht wie bisher durch den ausführenden Tierarzt. Dies gilt für alle unterstützten Impfungen, (ergo Q-Fieber, BVD, BT).

Nähere Informationen erhalten Sie über die Homepage der Tierseuchenkasse NRW unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/aktuelles/bvd-btv8-2020.htm

Wollenberg, 11.01.2020
gez. Junker
-Vorsitzender des Ausschusses für Angelegenheiten der Nutztierpraxis-

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