Auf der Rechtsgrundlage der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO § 40) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und gemäß der bis zum 31.12.2025 befristeten Vereinbarung des Pferdesportverbandes Rheinland e.V. bzw. der Kommission für Pferdeleistungsprüfungen Rheinland mit der Tierärztekammer Nordrhein vom April 2000 wird folgende Vereinbarung und Abrechnung für tierärztliche Turnierbetreuung anlässlich der o.g. Veranstaltung getroffen:
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