Kammerbeitrag für das Jahr 2024

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Kategorie: Aktuelles Tierärzte

Sehr geehrte MitgliederInnen,

gemäß § 3 Abs. 3 Beitragsordnung der Tierärztekammer Nordrhein vom 19. März 2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 8. November 2022, wird der Kammerbeitrag für das Jahr 2024 am 28.02.2024 fällig.

Der Kammerbeitrag richtet sich nach folgenden Beitragsgruppen gemäß der Beitragsordnung der Tierärztekammer Nordrhein:

Beitragsgruppe A:           294,00 €
Beitragsgruppe B:           228,00 €
Beitragsgruppe C:             68,00 €
Beitragsgruppe D:             32,00 €

Die Tierärztekammer Nordrhein versendet, neben der öffentlichen Zahlungsaufforderung im Deutschen Tierärzteblatt, ab Mitte Januar 2024 eine Beitragsabrechnung an jedes einzelne Mitglied, aus welcher die persönliche Beitragshöhe zu entnehmen ist. Diese kann in Verbindung mit dem Kontoauszug als Nachweis beim zuständigen Finanzamt dienen.

Falls sich Veränderungen bei Ihrer tierärztlichen Tätigkeit gegenüber dem Vorjahr ergeben haben, reichen Sie bitte einen Antrag gem. § 3 (7) der Beitragsordnung der Tierärztekammer Nordrhein bis zum 08. Januar 2024 ein.

Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir den vorgenannten Jahreskammerbeitrag von Ihrem angegebenen Konto nach dem 28.02. d. J. einziehen. Wir bitten Sie in diesem Fall von einer vorherigen Überweisung abzusehen. Andernfalls bitten wir Sie, den Jahresbeitrag bis zum 28. Februar 2024 unter der zwingenden Angabe Ihrer Mitgliedsnummer auf nachfolgendes Konto zu überweisen.

Bankverbindung: Deutsche Apotheker-u. Ärztebank e.G., Düsseldorf, IBAN DE 28 3006 0601 0003 8545 31, BIC DAAEDEDDXXX. Bei Nichtangabe Ihrer Mitgliedsnummer kann die Zahlung nicht zugeordnet werden.

Wird der Kammerbeitrag nicht bis zum Ablauf des 28. Februar oder des in § 3 Abs. 6 Satz 2 genannten Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumniszuschlag von 5,00 € zu zahlen. Daneben werden Mahngebühren erhoben. Sie betragen für die erste Zahlungserinnerung 3,00 €  und für jede weitere Zahlungserinnerung 5,00 € zzgl. der anfallenden Postgebühren. Für die Bearbeitung von Rücklastschriften ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € zu zahlen.

Im Übrigen verweisen wir auf die aktuell gültige Beitragsordnung der Tierärztekammer Nordrhein.

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