Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine

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Kategorie: Aktuelles Tierärzte, Aktuelles Tierhalter

Die Tierärztekammer Nordrhein informiert auf dieser Sonderseite zu aktuellen Bestimmungen und Pressemitteilungen.

September 2024
Welche Vorschriften gelten für die Einreise mit Heimtieren von Russland nach Deutschland
Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen von Russland nach Deutschland müssen aus Gründen des Schutzes vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Welche Vorschriften gelten für die Einreise mit Heimtieren von Russland nach Deutschland – Auswärtiges Amt (diplo.de)


Juli 2023:
Der Bund hat die erleichterte Regelung zur Einreise mit Heimtieren aufgehoben.
Geflüchtete aus der Ukraine, die Hunde, Katzen oder Frettchen mit nach Deutschland bringen, müssen geänderte Bestimmungen beachten: Der Bund hat die erleichterte Regelung zur Einreise mit Heimtieren aufgehoben, die kurz nach Beginn des Krieges in Kraft getreten war. Für Nordrhein-Westfalen hat das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Einreiseerleichterungen für Tiere zum 01.07.2023 aufgehoben.

April 2022:
Vets for Ukraine Pets-Programm – Erstattungsmöglichkeit tierärztlicher Behandlungen von Flüchtlingen aus der Ukraine
Die FVE und die European Federation of Companion Animal Veterinary Associations (FECAVA) haben mit Unterstützung der Humane Society International (HSI) und ihrer Partner das Vets for Ukraine Pets-Programm gestartet. Dieses Programm wird es Tierärzt:innen aus 38 Ländern, einschließlich Deutschland, ermöglichen, die tierärztliche Behandlung von Tieren von Flüchtlingen aus der Ukraine erstattet zu bekommen. Auf diese Weise kann der tierärztliche Berufsstand diese Patienten kostenlos behandeln.
Wie geht das? Behandeln Tierärzt:innen ein Tier eines Flüchtlings, können sie einen Antrag auf Kostenerstattung ausfüllen. Die Vets for Ukraine Pets übernehmen die Behandlungskosten von bis zu fünf Hunden, Katzen, Pferden oder anderen Heimtieren bis zu 250 Euro pro Tier, z. B. Akutversorgung, chronische Erkrankungen und Medikamente. Weitere Informationen zur Funktionsweise finden Sie hier und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier. Um eine Erstattung zu erhalten, muss ein Antragsformular ausgefüllt werden. Das Dokument finden Sie hier. Die Erstattung erfolgt durch HSI in ca. 4-8 Wochen.
Das Passwort zum Ausfüllen des Antragsformulars für Tierärzte aus Deutschland finden Sie in unserem geschützten Bereich. Es ist auch über den geschützten Bereich der BTK-Homepage abrufbar.
31.03.2022: Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) informiert mit Pressemitteilung vom 31.03.2022: Tierheime erhalten finanzielle Unterstützung für die Versorgung von mitgebrachten Ukraine-Heimtieren. Gemeint ist hiermit eine Soforthilfe von 100.000 Euro für die Arbeit der Tierheime. Weitere Einzelheiten einschließlich des dort verlinkten Antragsformulars und Rechnungsvordrucks wollen Sie bitte vorbezeichneter Pressemitteilung entnehmen.
22.03.2022: „Bitte um Unterstützung der Tierärzt*innen und der Tierheime“: Gemeinsames Schreiben des Deutschen Tierschutzbundes, der Bundestierärztekammer und dem Bundesverband praktizierender Tierärzte
18.03.2022: Die Tierschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Dr. von Dehn, informiert in der Pressemitteilung vom 18.03.2022 näher über den Umgang mit Heimtieren, die von Menschen mitgebracht werden, welche vor dem Krieg in der Ukraine fliehen. Die Tierschutzbeauftrage stellt klar, dass Heimtiere, wenn möglich, nicht von ihren Tierhaltern getrennt werden sollen und in einem erleichterten Verfahren eingeführt werden dürfen, s. vorangehenden Beitrag vom 11.03.2022. Geflüchtete Personen, die eine Unterkunft erhalten haben, müssen ihre Tiere schnellstmöglich bei den zuständigen kommunalen Veterinärbehörden melden, um eine amtliche Beobachtung zu gewährleisten und gegebenenfalls weitere Entscheidungen zu treffen, wie (Tollwut)Impfungen, Kennzeichnung, Isolierung pp. Näheres entnehmen Sie bitte der erwähnten Pressemitteilung. In dieser wird ausdrücklich hervorgehoben, dass über die E-Mail-Adresse TierSchB@mulnv.nrw.de des Büros der nordrhein-westfälischen Tierschutzbeauftragten jederzeit Hilfsangebote für mögliche Unterbringungen von Heimtieren gemeldet werden können.
11.03.2022: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert aktuell über den Sachstand zum Thema Heimtiere aus der Ukraine. Informationen zur Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine und die vorübergehend erleichterten Bedingungen finden Sie unter https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html.
Vor dem Hintergrund des anhaltenden Kriegsgeschehens in der Ukraine hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.03.2022 beide Tierärztekammern in NRW über neue Regelungen zum Umgang mit Heimtieren, die die Kriegsflüchtlinge mit in die Bundesrepublik Deutschland und damit auch nach NRW bringen, informiert:
So soll das jeweilige Veterinäramt die aus der Ukraine mitgebrachten Hunde und Katzen der Flüchtlinge zunächst unter amtliche Beobachtung stellen. Dabei sollen die Tiere möglichst nicht von ihren Tierhaltern getrennt werden, ausnahmsweise ist eine sog. Hausquarantäne möglich. Wichtig ist, dass die Tiere unter wirksamen Tollwutimpfschutz gestellt werden und auch die sonstigen Voraussetzungen für das Verbringen der Tiere im Nachhinein erfüllt werden, so etwa die Ausstellung eines Heimtierausweises, Identifikation mittels Chip, Tollwutimpfung, Tollwut-Antikörper-Titerbestimmung. Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt keine Schätzung über die Anzahl der mitgebrachten Hunde und Katzen möglich ist, so werden die Flüchtlinge sehr auf das Entgegenkommen der niedergelassenen prakt. Tierärzt:innen angewiesen sein.
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gibt die Möglichkeit, dass in dieser Ausnahmesituation und nur für die Dauer dieser Ausnahmesituation tierärztliche Leistungen hinsichtlich der Behandlung von Tieren geflüchteter Ukrainer:innen kostenfrei erbracht werden dürfen. Die Rechtsgrundlage für die kostenfreie Behandlung schafft § 4 Absatz 1 GOT. Dabei ist wichtig, dass eine schriftliche Vereinbarung mit Begründung, Unterschrift des Tierarztes und des Zahlungspflichtigen geschlossen wird. Ein Anspruch auf eine kostenlosen Behandlung besteht jedoch nicht.
 
In den offiziellen Flüchtlingsunterkünften sind Haustiere ausdrücklich nicht zugelassen. Somit kann es passieren, das Klein – und Heimtierbesitzer, die ihre Tiere unter schwierigsten Bedingungen aus der Ukraine mitgebracht haben, diese in Deutschland endgültig abgeben müssen. Um dieses möglichst zu vermeiden, gibt es eine Reihe von privaten Initiativen. Sollten Sie eine zeitlich befristete Unterbringung von Flüchtlingen mit Klein – und Heimtieren oder auch nur eine befristete Unterbringung der Tiere anbieten oder vermitteln können, so teilen Sie dies bitte der Tierschutzbeauftragten des Landes NRW, Dr. Gerlinde von Dehn unter folgenden Kontaktadressen mit:
 E-Mail:  tiersch@mulnv.nrw
 Telefon:  Dr. Gerlinde von Dehn  0211 4566 580
 Frau Brauers  0211 4566 323
Um ukrainischen Tierärzt:innen, ihren Familien und Tieren zu helfen hat die FVE mit Unterstützung von FECAVA und WVA ein Internetportal auf die Beine gestellt. Der Link zu der Webseite lautet: www.VetsForUkraine.com.
Der Präsident der Tierärztekammer Nordrhein, Karl-Andreas Bulgrin, bittet alle Tierärzt:innen im Kammerbereich um eine möglichst unkomplizierte Unterstützung der Geflüchteten.
Der genaue Wortlaut der Mitteilung aus dem Fachministerium lautet wie folgt:
„Im Regelfall obliegt die Einfuhr von Heimtieren, die mit ihren Haltern aus einem nicht gelisteten Drittland wie der Ukraine in die EU einreisen wollen, definierten und umfassenden tierseuchenrechtlichen Bedingungen, die sich in Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 576/ 2013 wiederfinden.
 
Hierbei handelt es sich um die Pflicht der Kennzeichnung und dem Vorhandensein eines wirksamen Tollwutimpfschutzes bei dem betreffenden Tier. Zudem muss das Tier von einem sog. „Heimtierpass“ begleitet sein und ein aktueller Labornachweis von Tollwut-Antikörpern vorliegen, der die Wirksamkeit des Tollwutimpfschutzes beweist.
Aufgrund der derzeit besonderen Situation haben sich die Länder in einer Ad-hoc-Videokonferenz des Arbeitskreises Einfuhr und Durchfuhr der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) am 28.02.22 auf ein erleichtertes Verfahren bei der Verbringung von Tieren, die flüchtenden Personen aus der Ukraine begleiten und in deren Besitz sind, geeinigt. Entsprechende Ausnahmen sind durch Art. 32 der o.g. Verordnung möglich.
Die Tiere sind jedoch nach dem Eintreffen in die EU so lange unter amtlicher Überwachung zu halten, bis die oben genannten Tiergesundheitsvoraussetzungen erfüllt sind, d. h. ein stabiler Tollwutimpfschutz bei Hund oder Katze vorliegt.
 
Dies bedeutet, dass im privaten Reiseverkehr mitgebrachte Heimtiere zunächst unter amtlicher Beobachtung gehalten und gegebenenfalls zunächst geimpft, gekennzeichnet und mit entsprechenden Papieren versehen werden müssen. Eine Überprüfung der Wirksamkeit der Impfung kann dann frühestens nach 30 Tagen erfolgen. In dieser Zeit ist die Isolierung der Tiere aufrechtzuerhalten.
Neben der Möglichkeit eine Quarantäne im Tierheim ist in diesem speziellen Fall auch eine häusliche Isolierung am vorläufigen Wohnsitz des Tierhalters/ der Tierhalterin möglich.
 
Die für die Geflüchteten zuständigen Behörden sind deshalb gefordert, eingereiste Hunde bei den zuständigen kommunalen Veterinärbehörden zu melden, damit diese eine amtliche Überwachung der Tiere gewährleisten können. Die zuständigen Veterinärämter entscheiden dann auch über eine mögliche tierseuchenrechtliche Eignung der vorhandenen Räumlichkeiten für eine Isolierung der Tiere. Es ist zu berücksichtigen, dass die geschilderte[n] Ausnahmeregelungen ausschließlich für die nicht-gewerbliche Einfuhr von Heimtieren gelten, die die Flüchtenden begleiten.
 
Die zuständigen Behörden vor Ort können in Ausnahmefällen von einer Gebührenerhebung absehen.
 
In dieser schweren Krisensituation sollen die Tiere, wenn möglich, nicht von ihren Tierhaltern getrennt werden.
 
Die Tierschutzbeauftragte des Landes NRW, Frau Dr. von Dehn, und ihre Mitarbeiterin Frau Brauers werden in den nächsten Tagen versuchen, ein Netzwerk ehrenamtlich ermittelter Unterbringungsmöglichkeiten für Menschen mit ihren Heimtieren zu erstellen und Ansprechpartner von Vereinen und Organisationen, die hier Hilfsmöglichkeiten anbieten, zur Verfügung zu stellen.“
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