Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes gelten ab 01.01.2023.

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Kategorie: Aktuelles Tierärzte

Die Bundesregierung, federführend hier das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), brachte den Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften“ ein.

Dieser sieht u. a. weitergehende Dokumentationspflichten für die Tierärzteschaft vor.

Sowohl die Berufsverbände auf Bundesebene (Bundestierärztekammer e. V. (BTK), Bundesverband praktizierender Tierärzte e. V. (bpt) und der Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V. (BbT)) als auch die Tierärztekammern in Nordrhein-Westfalen haben im Vorfeld der Politik aufgezeigt, welche Fehlentwicklungen, die dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) leider von Beginn an innewohnen, durch den Gesetzentwurf weiter verstärkt werden. Die Bundesverbände sprechen zu Recht von einem „Bürokratiemonster“ das den Fokus entgegen aller fachkundigen Stimmen aus der Veterinärmedizin allein auf  die „[…] zeitraubenden Dokumentationspflichten als das [vermeintlich] „beste Mittel“ für die Reduktion des Antibiotikaeinsatzes […]“ legt.

Die Appelle und Argumentation der Verbände blieben ungehört.

Der Gesetzentwurf passierte am 01.12.2022 den Bundestag und am 16.12.2022 den Bundesrat.

Die Eckpunkte der Änderungen fasst das BMEL in seiner Pressemitteilung vom 16.12.2022 zusammen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt auf seiner Informationsseite einen Leitfaden zur Verbrauchsmengenerfassung in Form eines Fragen- und Antwortenkatalogs bereit.

Rechtsgrundlagen:
Tierarzneimittelgesetz in der ab 01.01.2023 geltenden Fassung: Link.
Bundgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 57 vom 30.12.2022: Link.
Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften, BR-Drs. 624/22: Link.
Beratungsverlauf: Link.

Informationsseiten:
BVL: Link.
Leitfaden zur Verbrauchsmengenerfassung bzw. Fragen-und-Antwortenkatalog des BVL: Link.
HI-Tier – Datenbank: Link.

Weitere Quellen in chronologische Ordnung:
Pressemitteilung der Bundesregierung vom 30.12.2022 („Antibiotika in der Tierhaltung – Bessere Datenerfassung, weniger Resistenzen“): Link.
Beitrag von vetline.de (Schlütersche Fachmedien GmbH) vom 22.12.2022 mit praxisbezogenen Erläuterungen und weiteren Verweisen: Link.
Pressemitteilung der BTK vom 21.12.2022 („Ampelkoalition schafft Bürokratiemonster“): Link.
Pressemitteilung des BMEL 16.12.2022 („Änderung des Tierarzneimittelgesetzes tritt am 01.01.2023 in Kraft“): Link.
Bundestag, Plenarprotokoll vom 01.12.2022, TOP 26, Seite 8645 ff. (Volltext weiterer Redebeiträge in Anlage 13 zum Protokoll, Seite 8701 ff.): Link.
Pressemitteilung der BTK vom 24.11.2022 („BTK warnt vor Notstand durch Änderung im Tierarzneimittelgesetz“): Link.

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