MLV und BTK zum Geflügelpestgeschehen

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Kategorie: Aktuelles Tierärzte, Aktuelles Tierhalter

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) aktualisiert seine Risikoeinschätzung zum Auftreten der Geflügelpest und stuft das Eintrags- und Erkrankungsrisiko ab sofort als „hoch“ ein. Dies teilt das MLV in seiner Pressemitteilung vom 24.10.2025 mit. Dabei geht das MLV u. a. auf den inzwischen bestätigten Verdachtsfall im Kreis Kleve ein, s. „Informationen zur Geflügelpest“ der Tierärztekammer Nordrhein.

Das MLV stellt klar: „[…] Ein besonderes Risiko für die Allgemeinbevölkerung bei der Geflügelpest besteht nicht. Lebensmittel aus infizierten Beständen gelangen nicht in die Lebensmittelkette. Zudem ist das Virus hitzeempfindlich, weshalb durcherhitzte Lebensmittel als unbedenklich gelten. […]“

In der Pressemitteilung informiert das MLV zudem über die einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen, die konsequent umzusetzen sind. Wir zitieren:

  • Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.
  • Wildvögel und Hausgeflügel sollten nicht die gleichen Tränken nutzen können.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
  • Zudem empfiehlt es sich, wenn möglich, die direkte Umgebung von Betrieben unattraktiv für den Aufenthalt von Wildvögeln zu gestalten, also beispielsweise Teiche und andere offene Wasserflächen auf Betrieben für Wildgeflügel unzugänglich zu machen und betriebsnahe Flächen mit Futterresten zeitnah umzupflügen.
  • Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand schnellstmöglich abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.
  • Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden.
  • Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen außerdem nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden.

Die Bundestierärztekammer e. V. (BTK) warnt in ihrer Pressemitteilung vom 24.10.2025 vor dramatischen Situationen bei Geflügelpestausbrüchen, die mit Blick auf das aktuelle Geschehen mit Nachdruck mediale Aufmerksamkeit erfahren. Die BTK erinnert, dass das Veterinärwesen bei der Tierseuchenbekämpfung systemrelevant ist, was Tierärzt:innen in der Praxis und im Öffentlichen Dienst gleichermaßen einschließt. Es sei deswegen wichtig, dass die Politik die Tierärzteschaft, Labore und Behörden nachhaltig stärkt. Sowohl durch die Bereitstellung der zur Tierseuchenbekämpfung erforderlichen Mittel als auch durch den Abbau bürokratischer Hürden. Weitere Einzelheiten wollen Sie bitte der o. e. Pressemitteilung der BTK entnehmen.

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