Zum 01.10.2022 gelten ein neuer Gehaltstarifvertrag sowie ein neuer Manteltarifvertrag. Für Auszubildende zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellten betreffen die wichtigsten Änderung die Ausbildungsvergütung und den Urlaubsanspruch. Diese lauten wie folgt:
Ausbildungsvergütung:
1. Ausbildungsjahr: 790,00 €.
2. Ausbildungsjahr: 870,00 €.
3. Ausbildungsjahr: 950,00 €.
Urlaubsanspruch ab 01.01.2023:
29 Arbeitstage (5 Tage/Woche – Mo. bis Fr.).
34 Werktage (6 Tage/Woche – Mo. bis Sa.).
Für Auszubildende finden die Tarifverträge aufgrund der Ausbildungsverträge (§ 10 Absatz 1 „Sonstige Vereinbarungen“ auf der Rückseite des Ausbildungsvertrages bzw. siehe unten) immer in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Die Änderungen gelten entsprechend auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse. Wir bitten um Berücksichtigung der geänderten Tarifvertragsinhalte.
Wortlaut des § 10 Absatz 1 „Sonstige Vereinbarungen“: „Soweit in diesem Ausbildungsvertrag Regelungen nicht getroffen worden sind, finden die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, die Tarifverträge für Tierarzthelfer/-innen bzw. Tiermedizinische Fachangestellte sowie bei Auszubildenden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das Jugendarbeitsschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.“