Biosicherheit in der Rinderhaltung – Seminar zur Erlangung der Beihilfeberechtigung in NRW
Im Animal Health Law (=AHL) gemäß Verordnung (EU) 2016/429 ist festgelegt, dass die Rinderhalterin / der Rinderhalter verantwortlich für die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb ist. Nach den Vorgaben von QS müssen rinderhaltende Betriebe daher ab 01.01.2026 (mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten, also spätestens zum 01.07.2026) einen sog. „Biosicherheitsmanagementplan“ erstellt haben. Die Beratung von rinderhaltenden Betrieben in Bezug auf diese Erfüllung der rechtlichen Vorgaben zur Verhinderung eines Eintrags und der Verbreitung von Seuchen soll von Fachtierärzten für Rinder oder speziell hierfür geschulten Hoftierärztinnen und Hoftierärzten durchgeführt werden. Diese Schulungen werden von den beiden Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe angeboten. Erst nach Teilnahme an einer von diesen Schulungen sind die Hoftierärzte nach den Vorgaben der Tierseuchenkasse NRW berechtigt, die Beratung der rinderhaltenden Betriebe mit Blick auf die Biosicherheit durchzuführen. Die rinderhaltenden Betriebe können für die zweimalige Beratung durch diese besonders geschulten Hoftierärzte eine Beihilfe bei der Tierseuchenkasse NRW beantragen.
Im Rinderbereich gibt es weniger Fachtierärzte für Rinder – daher sollen Schulungen sicherstellen, dass genügend kompetente Berater verfügbar sind.
Die Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe bietet hierfür eine entsprechende Fortbildungsveranstaltung an.
Diese Fortbildung soll gewährleisten, dass Betriebe in Nordrhein-Westfalen gegenüber Niedersachsen – wo ein vergleichbares System bereits etabliert ist – keinen Wettbewerbsnachteil haben und ihre Beratung weiterhin durch den eigenen Hoftierarzt durchführen lassen können.
HINWEIS DER TIERÄRZTEKAMMER WESTFALEN-LIPPE
Die Tierärztekammer Westfalen-Lippe bietet diese Fortbildungsveranstaltung am 08.04.2026 in ihren Räumlichkeiten an. Alle Informationen finden Sie in Kürze auf der Homepage unter
https://www.tieraerztekammer-wl.de/fuer-tieraerzte/fort-und-weiterbildung/fortbildungskalender
Programm:
13:30
Begrüßung und Eröffnung
Andreas Bulgrin/Dr. Thomas Mönig | Präsident/Vizepräsident Tierärztekammer Nordrhein
Moderation
Dr. Arno Piontkowski | Vorstand der Tierärztekammer Westfalen-Lippe
13:35
Konzept der tierärztlichen Biosicherheitsberatung in NRW – Grundlagen und Gründe
Dr. Annette vom Schloß | Geschäftsführerin LWK NRW -Tierseuchenkasse-
14:00
Bedrohungslage durch Tierseuchen und Unternehmerverantwortung
Dr. Nina Gresner | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
14:30
Bisheriges Biosicherheitskonzept in NRW – Erwartungen und Probleme
Dr. Melanie Eisert | Landwirtschaftskammer NRW
15:00
Kaffeepause
15:30
Immunologika und Biosicherheit – Einsatzmöglichkeiten und Erfolgskontrolle
n.n.
16:00
Das Wie, Wo und Was der Biosicherheit in Rinderhaltungen – Erfahrungen aus langjähriger wissenschaftlicher Beobachtung
Prof. Dr. Boelhauve | FHS Südwestfalen
(Änderungen vorbehalten!)
ATF-Anerkennung: 3 Stunden
Anmeldung: Mit nachfolgend verlinktem Anmeldeformular-Biosicherheit_23.04.2026
Wir freuen uns, Sie an der Veranstaltung begrüßen zu dürfen!
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