BHV1: Landwirtschaftsministerium NRW, rinderhaltende Betriebe und Tierärzteschaft vereinbaren Maßnahmen zur Eindämmung der Rinderkrankheit.

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Kategorie: Aktuelles Tierärzte

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) informiert mit Pressemitteilung vom 17.06.2022, dass infolge von Ausbrüchen des Bovinen Herpesvirus 1 (BHV1) im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken eine Vereinbarung mit den rinderhaltenden Betrieben und der Tierärzteschaft in Nordrhein-Westfalen geschlossen wurde, mit dem Ziel die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Adressat der Vereinbarung sind allein die rinderhaltenden Betriebe im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken. Die Vereinbarung sieht u. a. zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen vor. Der Inhalt der Vereinbarung wird u. a. über den Internetauftritt von „topagrar.online“ bereitgestellt.

Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
Weitere Einzelheiten bitten wir der oben erwähnten Pressemitteilung des MULNV zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung): Link.
Weitere Quellen:
Informationsseite des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI): Link.
Informationsseite des Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW): Link.
Informationsseite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW): Link.
Beihilferichtlinien der LWK NRW: Link.
Informationsseite des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV): Link.
Hygieneleitfaden für die Rinderhaltung in NRW (LANUV): Link.
Merkblatt für Landwirte, Viehhändler und Tierärzte zum Verbringen von Rindern (LANUV): Link.
Beitrag von „topagrar.online“ vom 21.06.2022: Link.
Beitrag von „agrarheute“ vom 22.06.2022: Link.
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