Für den Vertragsabschluss von Umschulungsverträgen stellen wir Ihnen nachfolgend alle erforderlichen Unterlagen online zur Verfügung und erläutern Ihnen die weiteren Schritte.

Bitte senden Sie uns die folgenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an ausbildungswesen@tk-nr.de oder alternativ über das nachfolgende Formular.

Der Vertrag im Original wird bitte NICHT an uns gesandt.

(Die Unterlagen können bequem direkt am PC ausgefüllt werden. Dazu die Dateien entsprechend als PDF öffnen.)

  1. Antrag auf Eintragung
  2. Umschulungsvertrag
  3. Anlage zum Umschulungsvertrag (Wenn Sie mehrere Umschulungs-/Ausbildungsverträge gleichzeitig schicken, müssen Sie die Anlage nur einmal ausfüllen und hochladen)

    Uploadfeld für Antrag auf Eintragung und Umschulungsvertrag:
    Uploadfeld für Anlage/n (.zip):
    Datenschutzbedingungen.

    Die Umschulung zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten beginnt grundsätzlich am 1. August eines Jahres, damit das duale Ausbildungssystem und damit verbunden die Parallelität von Berufsschule und praktischer Ausbildung gewährleistet ist. Bitte beachten Sie, dass Umschulende, die die Umschulung später als zum 1. September eines Jahres begonnen haben, nicht zur Sommerabschlussprüfung -d. h. Mai/Juni- zugelassen werden können, da gesetzliche Voraussetzungen (§ 43 (1) Berufsbildungsgesetz) nicht erfüllt sind.

    Für die Zulassung zur Abschlussprüfung darf eine Fehlzeitenquote von 10% in der praktischen und/oder theoretischen Ausbildung nicht überschritten werden. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, sämtliche Fehlzeiten während der gesamten Ausbildungszeit in der Praxis (entschuldigtes und unentschuldigtes Fehlen wegen Krankheit etc., jedoch kein Urlaub) festzuhalten.