Sachkundebescheinigung LHundG

Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen bzw. Hundehaltern gemäß § 11 Absatz 3 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen, § 11 Absatz 1 LHundG NRW. Zuständige Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind die örtlichen Ordnungsbehörden, in deren Bezirk der Hund gehalten wird (Haltungsort), § 13 LHundG NRW. Gemeint sind hiermit die örtlich zuständigen Veterinärämter. Eine Übersicht zu den Veterinär- bzw. Lebensmittelüberwachungsämtern in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf folgender Homepage.

Große Hunde dürfen gemäß § 11 Absatz 2 LHundG NRW nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die

  • erforderliche Sachkunde und die Zuverlässigkeit besitzt,
  • den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
  • für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und
  • dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.

Sämtliche der vorgenannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden, § 11 Absatz 3 LHundG NRW.

Weder die Veterinärämter noch die Tierärztekammer Nordrhein führen die Verfahren zur Anerkennung der Sachkunde durch, stellen jedoch die relevanten Informationen bereit.

Um dem Hundehalter eine Selbstkontrolle seiner Sachkundigkeit zu ermöglichen, wurden entsprechende Fragebögen erstellt, welche vor dem Beratungsgespräch ausfüllt werden müssen. Die falsch beantworteten Fragen können als Grundlage für das Informationsgespräch herangezogen werden. Der autorisierte Tierarzt muss die Ausstellung einer Bescheinigung ablehnen, wenn er nach dem Informationsgespräch zu der Überzeugung gekommen ist, dass der Hundehalter nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügt. Eine festgesetzte Fehlerquote gibt es dabei nicht.

Im Folgenden finden Sie den Fragebogen mit allen Fragen sowie die dazugehörige Lösungsschablone Bei der Abnahme der Sachkunde bei einem autorisierten Tierarzt/Tierärztin werden insgesamt 30 Fragen aus den einzelnen Kategorien vorgelegt.  Untenstehend finden Sie außerdem einen Link zur interaktiven Karte „Tierärzte finden +“. Dort sind die Tierarztpraxen im Kammerbereich Nordrhein aufgeführt, die von der Tierärztekammer Nordrhein zur Abnahme der Sachkunde autorisiert wurden.

Fragebogen und Lösung
(gültig ab 01.01.2025. Verpflichtend ab 01.03.2025)

Autorisierte Tierärzte LHundG

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