Sachkundebescheinigung LHundG
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen, § 11...