Tierärztlicher Notfalldienst

Zum 1. Januar 2025 sind in den Zuständigkeitsbereichen beider Tierärztekammern in Nordrhein-Westfalen jeweils eigene Notfalldienstordnungen in Kraft getreten.
Den vollständigen Wortlaut der für den Kammerbereich Nordrhein geltenden Satzung finden Sie auf der Homepage der Tierärztekammer Nordrhein.

Bereits im Vorfeld wurden alle Mitglieder über die geplanten Regelungen informiert. Dabei erreichten die Kammern zahlreiche Fragen – unter anderem dazu,

  • wer zur Teilnahme am Notfalldienst verpflichtet ist,
  • wie die Dienste konkret organisiert werden,
  • wie Notfalldienstringe gegründet oder bestehende Ringe genutzt werden können,
  • und welche Verfahren im Einzelnen vorgesehen sind.

Um diese und weitere Fragen zu beantworten, haben die beiden Tierärztekammern in Nordrhein-Westfalen gemeinsam einen Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) erstellt, der nachfolgend verlinkt ist.