Fachkunde im Strahlenschutz für Tierärztinnen und Tierärzte
Tierärztinnen und Tierärzte, die in der Tiermedizin mit Röntgenstrahlung arbeiten, müssen die Fachkunde im Strahlenschutz gem. § 48 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) erwerben und diese regelmäßig aktualisieren. Diese ist notwendig, um ionisierende Strahlung sicher anzuwenden und die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen.
Voraussetzungen für die Erlangung der Fachkunde im Strahlenschutz
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz kann, sofern Sie nicht Bestandteil des tiermedizinischen Studiums war und von der zuständigen Uni bescheinigt wurde, durch einen erfolgreich absolvierten und anerkannten Grundkurs erworben werden. Die Tierärztekammer Nordrhein muss als zuständige Stelle den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz nach positiver Prüfung bescheinigen. Dazu reichen Sie bitte untenstehende Nachweise ein:
- Bescheinigung über den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz im Zuge des tiermedizinischen Studiums oder
- Teilnahmebescheinigung eines anerkannten Grundkurses zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz (§ 48 StrlSchV) in der Tiermedizin und
- Nachweis über mindestens 40 praktische Anwendungen unter Aufsicht einer fachkundigen Tierärztin oder eines fachkundigen Tierarztes.
→ Ein entsprechendes Formular zur Dokumentation der praktischen Anwendungen finden Sie [hier].
Voraussetzungen für die Erlangung der Fachkunde in der Computertomographie (CT)
Wenn Sie zusätzlich die Fachkunde für den Bereich Computertomographie (CT) erwerben möchten, benötigen wir:
- Teilnahmebescheinigung eines anerkannten CT-Grundkurses für Tierärztinnen und Tierärzte und
- Nachweis über mindestens 50 praktische Anwendungen im CT unter Anleitung einer fachkundigen Person.
→ Das Formular für den Nachweis der praktischen CT-Anwendungen finden Sie [hier].
Bitte beachten Sie, dass Sie ohne die Fachkunde im Strahlenschutz zu besitzen die Fachkunde in der Computertomographie nicht erlangen können.
Hinweise
- Die Fachkunde muss innerhalb von 5 Jahren fristgerecht durch einen anerkannten Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz aktualisiert werden (§ 48 Abs. 1 StrlSchV).
- Bei Fristüberschreitungen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung in Düsseldorf oder Köln.
Kursübersicht und Fortbildungen
Als Ihre zuständige Standesvertretung bieten wir jährlich entsprechende Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz an und werden auf unserer Internetseite unter https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/tieraerzte/fortbildungsveranstaltungen/ veröffentlicht.
Eine bundeslandweite aktuelle Kursliste zu Grundkursen und Aktualisierungskursen im Strahlenschutz für Tierärzt:innen und TFA finden Sie auf der Website der Bundestierärztekammer e.V. unter folgendem Link:
www.bundestieraerztekammer.de
Kontakt
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
E-Mail: strahlenschutz@tk-nr.de