Individueller betrieblicher Ausbildungsplan

Die Ausbildungsordnung legt die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten fest, die mindestens im Rahmen der Berufsausbildung zur/zum Tiermedizinische Fachangestellte im Ausbildungsbetrieb zu vermitteln sind. Die Ausbildungsordnung enthält weiterhin den Ausbildungsrahmenplan, der die zu vermittelnden Mindestanforderungen auf Lernzielebene formuliert (= sachliche Gliederung) und die Ausbildung zeitlich gliedert. Die sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans ist von allen Betrieben – unabhängig von der Größe, der Rechtsform und der Organisation – zu übernehmen. Auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellen Ausbildende für ihre Auszubildenden einen individuellen betrieblichen Ausbildungsplan, der pädagogisch sinnvoll aufgebaut ist und den tatsächlichen Ausbildungsverlauf sachlich und zeitlich gliedert. Mit dem betrieblichen Ausbildungsplan werden die Lernziele aus dem Ausbildungsrahmenplan auf die betrieblichen Bedingungen übertragen. Der betriebliche Ausbildungsplan ist Bestandteil des schriftlichen Berufsausbildungsvertrages und wird den Auszubildenden unmittelbar nach Vertragsabschluss ausgehändigt.

Auszubildende und ggf. deren gesetzliche Vertreter, sollen anhand des betrieblichen Ausbildungsplans erfahren, wie die Ausbildung geplant ist. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, die systematische Planung ihrer Ausbildung zu erkennen und nachzuvollziehen und den vertragsmäßigen Ablauf zu kontrollieren.

 

Für die Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans stellt die Tierärztekammer Nordrhein den Ausbildenden ein Muster zum Download bereit. Die Spalten 1 und 2 dieser Vorlage geben den Inhalt der Ausbildungsverordnung wieder (= Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Rahmen der Berufsausbildung zur TFA mindestens zu vermitteln sind). Soweit dieses Muster verwendet wird, ist in Spalte 3 individuell auszuweisen, wie das jeweilige Lernziel, unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen der Auszubildenden, den Gegebenheiten des Ausbildungsbetriebes und der Durchführung der Ausbildung, konkret im Ausbildungsbetrieb umgesetzt wird. Es reicht nicht aus, lediglich auf den Ausbildungsrahmenplan zu verweisen oder festzustellen, dass die Ausbildung sachlich und zeitlich gegliedert durchgeführt wird (Herkert und Töltl, a.a.O., Anm. 19 zu § 11 BBiG). Eine Mustervorlage für die Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplans steht als PDF-Datei auf der Homepage der Tierärztekammer Nordrhein zum Download zur Verfügung.