Coronaschutz: Was ist seit dem 20.03.2022 zu beachten?
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- Kategorie: SARS-CoV-2 | Informationen der Tierärztekammer Nordrhein
- Erstellt am Montag, 21. März 2022 16:56
UPDATE, 20.06.2022: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) informiert mit Pressemitteilung vom 20.06.2022, dass die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO)" vom 01.04.2022, die ursprünglich bis zum 24.05.2022 gelten sollte, ohne wesentliche Änderungen um eine Woche verlängert werde. Die dann ab dem 25.06.2022 geltende Fassung umfasst also auch keine Änderungen speziell für Heilberufsgruppen bzw. für die Tierärzteschaft. Die Ausführungen in den vorangehenden Beiträgen haben unverändert Bestand. Die CoronaSchVO in vorbezeichneter Fassung gilt zunächst bis zum 30.06.2022. Sie löst die Verordnung in der vom 26.05.2022 bis 24.05.2022 geltenden Fassung ab.
Weiterbildungsordnung 2022
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- Kategorie: Weiterbildungsordnung 2022 [Weiterbildungsbeginn ab 01.03.2022 bis fortlaufend]
- Erstellt am Dienstag, 01. März 2022 02:02
Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine
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- Kategorie: Ukraine-Krieg
- Erstellt am Mittwoch, 02. März 2022 17:34
Übersicht zu den Änderungen der zum 1. März 2022 in Kraft tretenden Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein
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- Kategorie: Weiterbildungsordnung 2022 [Weiterbildungsbeginn ab 01.03.2022 bis fortlaufend]
- Erstellt am Dienstag, 01. März 2022 01:01
Die Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein in der Fassung vom 3. Januar 2022 gilt seit dem 1. März 2022.