Notbetreuung für Kinder im Bereich der veterinärmedizinischen Notfallversorgung
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- Kategorie: SARS-CoV-2 | Informationen der Tierärztekammer Nordrhein
- Erstellt am Montag, 06. April 2020 15:17
Am 02.04.2020 wurde die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO)" veröffentlicht. Diese Verordnung löst die "neuen Leitlinie" vom 15.03.2020 ab. In § 5 Abs. 2 Nr. 5 erfolgte die Einordnung des Bereichs der veterinärmedizinische Notfallversorgung als Kritische Infrastrukturen in NRW. Dies bedeutet, dass für Personal, welches im Bereich der veterinärmedizinischen Notfallversorgung tätig ist, ein Anspruch auf Notbetreuung besteht.
Die notwendigen Muster-Formulare finden Sie unter:
für Schulbetreuung: Schulministerium NRW
für KITA: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW
Wichtige Hinweise zur Neuregelung der zum 1. April 2020 in Kraft tretenden Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein
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- Kategorie: Fort- und Weiterbildung
- Erstellt am Donnerstag, 02. April 2020 15:51
Die Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe haben jeweils in ihren Kammerversammlungen im Jahr 2019 eine Neufassung ihrer Weiterbildungsordnungen beschlossen. Neugefasst wurde insbesondere der allgemeine Teil der Weiterbildungsordnungen. Dieser ist nunmehr in beiden Tierärztekammern identisch und angelehnt an die Musterweiterbildungsordnung der Bundestierärztekammer. Die neue Weiterbildungsordnung trat in Nordrhein am 1. April 2020 in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen bzw. Änderungen werden weiter unten zusammengefasst.
Update, besonders wichtig für Katzen- und Frettchenhalter! COVID bei Haustieren
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- Kategorie: SARS-CoV-2 | Informationen der Tierärztekammer Nordrhein
- Erstellt am Freitag, 03. April 2020 16:45
Weiterbildungsordnung 2020
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- Kategorie: Fort- und Weiterbildung
- Erstellt am Mittwoch, 01. April 2020 16:37
Die Weiterbildungsordnung wurde im Deutschen Tierärzteblatt 03/2020 (Beilage) veröffentlicht und ist seit dem 01.04.2020 gültig.