Wichtige Hinweise zur Neuregelung der zum 1. April 2020 in Kraft tretenden Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein
Die Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe haben jeweils in ihren Kammerversammlungen im Jahr 2019 eine Neufassung ihrer Weiterbildungsordnungen beschlossen. Neugefasst wurde insbesondere der allgemeine Teil der Weiterbildungsordnungen. Dieser ist nunmehr in beiden Tierärztekammern identisch und angelehnt an die Musterweiterbildungsordnung der Bundestierärztekammer. Die neue Weiterbildungsordnung trat in Nordrhein am 1. April 2020 in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen bzw. Änderungen werden weiter unten zusammengefasst.
Weiterbildungsordnung 2020
Die Weiterbildungsordnung wurde im Deutschen Tierärzteblatt 03/2020 (Beilage) veröffentlicht und ist seit dem 01.04.2020 gültig.
Vereinbarung über die Weiterbildung
Anlage A zur Weiterbildungsordnung (Fachtierarzt)
Nachfolgend finden Sie die Anlagen zur Weiterbildungsordnung 2020 in alphabetischer Reihenfolge.
Anlage B zur Weiterbildungsordnung (Zusatzbezeichnungen)
Nachfolgend finden Sie die Anlagen zur Weiterbildungsordnung 2020 in alphabetischer Reihenfolge.