Weiterbildungsermächtigung

Informationen zur Weiterbildungsermächtigung und zur Zulassung von Weiterbildungsstätten

Die Ermächtigung zur Weiterbildung und die Zulassung einer Praxis/Klinik/Einrichtung als Weiterbildungsstätte für ein Gebiet, ein Teilgebiet oder einen Bereich kann nur erteilt werden, wenn die Tierärztin/der Tierarzt die entsprechende Bezeichnung führt, ebenso kann eine Weiterbildungsermächtigung nur für ein Gebiet oder Teilgebiet erteilt werden, das in der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung aufgeführt ist.

Die erteilte Zulassung der Weiterbildungsstätte ist auf vier Jahre befristet.

Bitte stellen Sie rechtzeitig einen neuen Antrag bevor die Zulassung ausläuft.

Hochschulen sind generell als Weiterbildungsstätten zugelassen, so dass sich der Erwerb der Weiterbildungsberechtigung bei Hochschulangestellten auf die Ermächtigung zur Weiterbildung beschränkt.