Tierärzte mit ausländischem Studium der Veterinärmedizin
Wer mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenem Studium der Veterinärmedizin in Deutschland als Tierärztin bzw. Tierarzt tätig werden möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung: die Approbation bzw. die Berufserlaubnis. Die Approbation bzw. die Berufserlaubnis sind an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Für die entsprechenden Prüfungsverfahren und Entscheidungen ist in Nordrhein-Westfalen das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE). Unter dem vorstehenden Link finden Sie auch die entsprechenden Antragsformulare. Hinweis: Bis 31. März 2025 war für die Anerkennung der Approbation bzw. die Erteilung der vorübergehenden Berufserlaubnis das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen zuständig (LANUV). Infolge einer Umressortierung wurden die Aufgaben des LANUV mit Wirkung zum 1. April 2025 aufgeteilt. Die Berufsanerkennungsverfahren für Tierärztinnen und Tierärzte sind dem neu gebildeten LAVE zugefallen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter:
Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen
Postanschrift: Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen, 40208 Düsseldorf.
Telefon: 02361/305-1493
E-Mail: vetapp@lave.nrw.de
Dienstleistungserbringer
Dienstleistungserbringer sind Tierärztinnen und Tierärzte, die für eine Praxis tätig sind, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, und die ihre tierärztliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik lediglich vorübergehend und gelegentlich ausüben. Ob diese Kriterien erfüllt sind, entscheidet die Tierärztekammer Nordrhein auf Grundlage des nachfolgend beschriebenen Verfahrens:
Tierärztinnen bzw. Tierärzte aus dem europäischen Ausland, die im Kammerbereich Nordrhein ihren tierärztlichen Beruf ausüben, sind gegenüber der Tierärztekammer Nordrhein meldepflichtig.
Diese Meldung ist einmal jährlich zu erneuern.
Tierärztinnen bzw. Tierärzte aus dem europäischen Ausland haben den untenstehenden Beurteilungsbogen auszufüllen und diesen der Tierärztekammer Nordrhein, gegebenenfalls zusammen mit den entsprechend geforderten Unterlagen, zuzusenden. Anhand des Beurteilungsbogens wird überprüft, ob die Kriterien für die Anmeldung als Dienstleistungserbringer erfüllt sind oder ob gegebenenfalls die Anmeldung als Mitglied bei der Tierärztekammer Nordrhein, mit allen Pflichten, erforderlich ist. Hinweis: Sie können der Tierärztekammer Nordrhein Ihre Meldung, den ausgefüllten Beurteilungsbogen sowie die geforderten Unterlagen für die Anmeldung als Dienstleistungserbringer gerne per E-Mail zusenden.
Für das Ausstellen der Bescheinigung und die Überprüfung der Unterlagen bei Dienstleistungserbringern ist die Tierärztekammer Nordrhein verpflichtet, eine Gebühr gemäß Gebührentarif der Gebührenordnung der Tierärztekammer Nordrhein in Höhe von 70,00 Euro zu erheben.
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Meldepflicht von Dienstleistungserbringer finden sich in §§ 2, 11a Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO).