Telefonische Erreichbarkeit am 12. Dezember 2019 (Versorgungswerk)
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- Erstellt am Donnerstag, 05. Dezember 2019 11:16
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 05. Dezember 2019 11:16
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund von zwingend durchzuführenden Arbeiten des Telefonanbieters an unserer Telefonanlage, kann es am Donnerstag den 12. Dezember 2019 vereinzelt zu Störungen bei der Entgegennahme von Anrufen bzw. auch während laufender Telefonate kommen.
Wir entschuldigen uns vorab für die mögliche eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit an diesem Tag.
Ab dem 13. Dezember 2019 sollten wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung stehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versorgungswerk Team
Leistungsempfänger und deren Hinterbliebene
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- Erstellt am Dienstag, 25. Juni 2013 13:25
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 25. Juni 2013 13:30
Das Versorgungswerk der Tierärztekammer Nordrhein hat seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Versorgung nach Maßgabe der Satzung zu gewähren.
Bericht für das Geschäftsjahr 2017
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- Erstellt am Freitag, 09. November 2018 12:15
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 17. Januar 2019 15:44
Bericht des Vorsitzenden des Versorgungswerkes der Tierärztekammer Nordrhein
Die Kammerversammlung hat in ihrer Sitzung vom 26. September 2018 den Jahresabschluss und den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs AG für das Geschäftsjahr 2017 entgegengenommen und genehmigt. Den Gremienmitgliedern wurde Entlastung durch die Kammerversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr erteilt.
Hinweis für Leistungsempfänger bei Auslandsaufenthalt
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- Erstellt am Dienstag, 25. Juni 2013 13:05
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 25. Juni 2013 13:24
Bei längerem bzw. dauerndem Auslandsaufenthalt sind Sie verpflichtet, alle sechs Monate den Nachweis der Bezugsberechtigung Ihrer Rente dem Versorgungswerk zuzusenden. Das Formular hierzu erhalten Sie beim Versorgungswerk oder als Download im Downloadberiech o. rechts. Das Versorgungswerk kann bei Nichtvorlage die Zahlung der Rente vorläufig einstellen.