Prüfungsordnung
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- Kategorie: Bereich TFA
- Erstellt am Mittwoch, 02. Januar 2013 12:30
Führen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
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- Kategorie: Bereich TFA
- Erstellt am Sonntag, 30. Dezember 2012 12:32
Anleitung zur Führung des Ausbildungsnachweises für Auszubildende Tiermedizinische Fachangestellte und deren Ausbilder
Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur TFA
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- Kategorie: Bereich TFA
- Erstellt am Montag, 31. Dezember 2012 10:24
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/ zur Tiermedizinischen Fachangestellten vom 22. August 2005
Auf Grund des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
Hinweise zur Ausbildung von Tiermed. Fachangestellten
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- Kategorie: Bereich TFA
- Erstellt am Donnerstag, 27. Dezember 2012 12:32
Zuständige Stelle für die Berufsausbildung
Die für die Berufsausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten/zum Tiermedizinischen Fachangestellten1 zuständige Stelle ist die Tierärztekammer des jeweiligen Bundeslandes. Ihr obliegt die Kontrolle, Überwachung und Förderung der praxisbezogenen beruflichen Ausbildung, und ihr ist der zwischen Ausbilder/Ausbilderin2 und Auszubildender/Auszubildendem3 abzuschließende Berufsausbildungsvertrag zwecks Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorzulegen.