Einstiegsqualifizierung

Die Tierärztekammer Nordrhein ist für die Eintragung der abgeschlossenen Einstiegsqualifizierungsverträge zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellten im Kammerbereich Nordrhein zuständig. Für den Vertragsabschluss von Einstiegsqualifizierungsverträgen, nach den Richtlinien zum Sonderprogramm Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ), stellen wir Ihnen nachfolgend alle erforderlichen Unterlagen online zur Verfügung.

Der Einstiegsqualifizierungsvertrag muss uns in dreifacher Ausfertigung postalisch zugesandt werden:

Es kann maximal die Hälfte der abgeleisteten Ausbildungszeit auf ein späteres Ausbildungsverhältnis angerechnet werden. Dabei beginnt das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich mit dem ersten Ausbildungsjahr und die Beschulung in der Berufsschule erfolgt in der Unterstufe. Die ggf. für die Einstiegsqualifizierung auf das Ausbildungsverhältnis anzurechnenden Monate, werden als Verkürzung der Ausbildungszeit gewertet und am Ende der Ausbildungszeit abgezogen. Ob die anteilige Anrechnung der Einstiegsqualifizierung auf ein Ausbildungsverhältnis sinnvoll ist, muss individuell geprüft werden und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Überprüfung kann zum Ende der Einstiegsqualifizierung erfolgen. Sofern eine Anrechnung gewünscht ist, setzten Sie sich gerne zu gegebener Zeit für eine telefonische Beratung mit uns in Verbindung. Sofern die Anrechnung im Einzelfall Sinn ergibt, stellen wir Ihnen nachfolgend ein Formular zur Leistungsbeurteilung zur Verfügung. Dieses muss uns ausgefüllt zugesandt werden. Gerne per E-Mail an n.weenen@tk-nr.de.

(Erst nach komplett abgeleisteter Einstiegsqualifizierungszeit ausfüllen! Nur erforderlich, wenn eine Anrechnung auf ein späteres Ausbildungsverhältnis erfolgen soll)