[Archiv] Neue Coronaschutzverordnung ab 12.03.2021: Keine Änderungen für die Tierärzteschaft. Keine Schnell- oder Selbsttestpflicht in Tierarztpraxen/Kliniken.
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- Kategorie: SARS-CoV-2 | Informationen der Tierärztekammer Nordrhein
- Erstellt am Donnerstag, 11. März 2021 11:02
Müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Tierarztpraxis/Klinik oder die Tierhalter, welche diese aufsuchen, einen Schnell- oder Selbsttest durchführen? Nein. Die neue CoronaSchVO in der vorangehenden Fassung vom 08.03.2021 führte für sogenannte körpernahe Dienst- und Handwerksleistungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Schnell- oder Selbsttestpflicht ein. Dies betrifft nicht die tierärztliche Tätigkeit bzw. die Arbeit der Tiermedizinischen Fachangestellten. Weder die Mitarbeiterschaft einer Tierarztpraxis/Klinik noch die Tierhalter, welche diese aufsuchen, müssen vorab oder vor Ort einen Schnell- oder Selbsttest durchführen. Ergänzende Informationen zu den Coronaschnelltests finden unter folgendem Link.
Anlage A zur Weiterbildungsordnung 2022 (Fachtierarzt)
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- Kategorie: Weiterbildungsordnung 2022 [Weiterbildungsbeginn ab 01.03.2022 bis fortlaufend]
- Erstellt am Mittwoch, 10. März 2021 12:19
Nachfolgend finden Sie die Anlagen zur Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein für Gebiete (Fachtierarzttitel) und Teilgebiete in der Fassung vom 3. Januar 2022, gültig seit dem 1. März 2022 in alphabetischer Folge.
Anlage B zur Weiterbildungsordnung 2022 (Zusatzbezeichnungen)
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- Kategorie: Weiterbildungsordnung 2022 [Weiterbildungsbeginn ab 01.03.2022 bis fortlaufend]
- Erstellt am Mittwoch, 10. März 2021 14:11
Nachfolgend finden Sie die Anlagen zur Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein für alle Bereichte (Zusatzbezeichnungen) in der Fassung vom 3. Januar 2022, gültig seit dem 1. März 2022 in alphabetischer Folge.
Priorisierung der systemrelevanten Berufsgruppen der Tierärztinnen und Tierärzte, Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierpfleger bei der Impfstoffzuteilung
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- Kategorie: SARS-CoV-2 | Informationen der Tierärztekammer Nordrhein
- Erstellt am Freitag, 05. März 2021 13:45