SARS-CoV-2 | Informationen der Tierärztekammer Nordrhein
Über diese Seite informieren wir Sie zum Thema Covid-19. Hier werden unsere empfohlenen Maßnahmen, Newsletter und weitere Kammerinformationen veröffentlich.
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[Archiv] Neue Coronaschutzverordnung ab 16.12.2020: Kein Lockdown für die Tierärzteschaft
SARS-CoV-2 / Covid-19: Finanzielle Hilfen für Angehörige der Tierärzteschaft (Überblick)
[Archiv] Priorisierung der systemrelevanten Berufsgruppen der Tierärztinnen und Tierärzte, Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierpfleger bei der Impfstoffzuteilung
Corona-Meldepflicht für Haustiere beschlossen
Der Bundesrat stimmte in der Sitzung am 03.07.2020 der "Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung für meldepflichtigen Tierkrankheiten" vom 12.06.2020 zu, welche die Einführung der Corona-Meldepflicht für Haustiere zum Gegenstand hat. Die Verordnung wurde am 13.07.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Folgetag in Kraft.
Die Meldepflicht besteht damit seit dem 14.07.2020.
Wir betonen, dass sich die Meldepflicht auf das neuartige Corona Virus (SARS-CoV-2) beschränkt. Andere Viren des Corona-Stamms sind nicht meldepflichtig.
Mit der Meldepflicht ist keine Pflicht der Tierhalter verbunden ihr Tier auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.
SARS-CoV-2/Covid-19: Welche Rolle spielen Haus- und Nutztiere?
Stellungnahme des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 26.06.2020
FAQ SARS-CoV-2/Covid-19: Welche Rolle spielen Haus- und Nutztiere?
Susceptibility of ferrets, cats, dogs, and other domesticated animals to SARS–coronavirus 2
Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Soforthilfe für Tierheime in Corona-Zeiten: Unbürokratisches Antragsverfahren gestartet
Wir machen Sie auf nachfolgenden Link des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- u. Verbraucherschutz des Landes NRW aufmerksam: