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Auffrischungsimpfungen in Nordrhein-Westfalen sind drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung möglich.



Auffrischungsimpfungen in Nordrhein-Westfalen sind drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung möglich.
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- Veröffentlicht am Donnerstag, 23. Dezember 2021 15:20
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen informiert mit Pressemitteilung vom 23. Dezember 2021: "[…] Ab sofort sind im Rahmen der Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen Auffrischungsimpfungen für Personen ab 18 Jahren drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung möglich. Damit setzt die Landesregierung die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom [22. Dezember 2021] um. […]"
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