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Priorisierung der systemrelevanten Berufsgruppen der Tierärztinnen und Tierärzte, Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierpfleger bei der Impfstoffzuteilung



Priorisierung der systemrelevanten Berufsgruppen der Tierärztinnen und Tierärzte, Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierpfleger bei der Impfstoffzuteilung
- Details
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 09. März 2021 10:28
- Veröffentlicht am Freitag, 05. März 2021 13:45
Die Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sind mit Schreiben vom 05.03.2021 erneut an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) herangetreten, um erneut die vorrangige Impfstoffzuteilung für die Berufsgruppen der Tierärztinnen und Tierärzte, Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierpfleger zu erwirken.
UPDATE: Das MULNV bestätigte den Empfang am 05.03.2021 und teilte mit, dass sie sich unmittelbar mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) in Verbindung setzen.
Wie bereits mitgeteilt, war das Ergebnis der letzten Bemühungen der Standesvertretungen im Dezember 2020 nicht zufriedenstellend (Link).
Wir sind der Überzeugung, dass die Priorisierung der genannten, systemrelevanten Berufsgruppen gerechtfertigt ist. Die Tierärzteschaft, ihr Fachpersonal und alle Tierpfleger erbringen sowohl in Praxen/Kliniken, sonstigen veterinärmedizinischen Einrichtungen als auch im Öffentlichen Dienst berufliche Höchstleistungen unter deutlich erschwerten Bedingungen.
Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass die Zugehörigkeit zu einer priorisierten Impfgruppe fortlaufend neu bewertet wird. Sowohl durch das Bundes- als auch durch das Landesgesundheitsministerium. Herr Minister Laumann stellte in seiner Erklärung vom 1. März 2021 (Link) den weiteren Impfplan für Nordrhein-Westfalen vor und machte deutlich, dass die Planungen für eine Priorisierungsgruppe längst nicht abgeschlossen seien. Dies zeigt eine höhere Flexibilität, welche auch eine Folge des wachsenden Angebots an Impfstoffen sein dürfte. Wir sehen hier die Möglichkeit, dem berechtigen Interesse der Tierärzteschaft, der Tiermedizinischen Fachangestellte und Tierpfleger an einer vorrangigen Impfung zu entsprechen.
Wir werden Sie selbstverständlich unverzüglich informieren, sobald uns weitere Informationen vorliegen.
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