Heilberufsgesetz NRW
Unter nachfolgendem Link finden Sie das aktuelle Heilberufsgesetz
Geschäftsordnung
Geschäftsordnung der Tierärztekammer Nordrhein
vom 12. April 1999
Die Kammerversammlung der Tierärztekammer Nordrhein hat am 9. Dezember 1998
auf Grund des § 23 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(HeilBerG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 1994 (GV. NW. S.
204/618) folgende Satzung beschlossen:
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