Informationen zur Geflügelpest (HPAI)
- Details
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 10. Mai 2022 15:42
Neuer Informationsflyer des Landwirtschaftsministeriums! Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) informiert in seiner Pressemitteilung vom 14.03.2022: "[…] Die Gefahr des Auftretens von Geflügelpestfällen ist nach wie vor nicht gebannt. Geflügelhalter müssen weiterhin außerordentlich wachsam sein. […] Wichtige Informationen zur Geflügelpest und den erforderlichen Vorsorgemaßnahmen hat das nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium in einem aktuellen Flyer gebündelt.
Er richtet sich speziell an private Tierhalter, die nicht in einem Verband organisiert sind. […] Der Flyer informiert Hobbyhalterinnen und -halter über die zu treffenden Präventiv- und Biosicherheitsmaßnahmen. […] Der Flyer ist in gedruckter Form bei den Veterinärämtern in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen erhältlich und wird von den Mitarbeitenden der Ämter an private Geflügelhalterinnen und –halter ausgegeben. Digital ist der Flyer auf der Webseite des Ministeriums als Download erhältlich. […]"
Freiwillige Selbstverpflichtung zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Geflügelpest veröffentlicht! Das MULNV veröffentlicht die "Gemeinsame NRW-Erklärung zu erweiterten Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest", welche zunächst vom 01.01.2022 bis 31.03.2022 Anwendung findet. Anmerkung: Vorstehende Erklärung wurde bis zum 30.04.2022 verlängert.
Die auf den 12.01.2022 datierte Erklärung ist unterzeichnet von Vertreterinnen/Vertretern des MULNV, der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, des Landkreistags und des Städtetags Nordrhein-Westfalen, der Tierärztekammer Nordrhein und der Tierärztekammer Westfalen-Lippe, der Landwirtschaftsverbände, der Geflügelzüchterverbände sowie des der Geflügelwirtschaftsverband in Nordrhein-Westfalen.
Weitere Einzelheiten wollen Sie bitte der Pressemitteilung des MULNV vom 15.01.2022 entnehmen.
DRINGENDER APPELL DES NRW-UMWELTMINISTERIUMS: Höchste Achtsamkeit geboten! Anlässlich der bestätigten Geflügelpest-Ausbrüche im Kreis Paderborn (Westfalen-Lippe) veröffentlicht das MULNV den folgenden Appell von Herrn Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann.
Dort heißt es: "[...] "[…] Die Ausbrüche der Geflügelpest treffen die hiesige Geflügelwirtschaft schwer. Das nachgewiesene Virus ist sehr aggressiv und lässt die Tiere mit schweren Symptomen zahlreich verenden. […] Alle Geflügelhalter müssen nun höchste Achtsamkeit und Sorgfalt walten lassen. […]" Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des MULNV vom 23.11.2021.
Ganz besonders warnt das MULNV vor dem Kauf von Geflügel von "fliegenden Händlern", also von Händlern, die Tiere ohne stationäres Verkaufslokal an wechselnden Orten anbieten (Pressemitteilung des MULNV vom 03.12.2021).
In Deutschland sind Anfang Januar 2021 in erster Linie die Gebiete in der Nähe von Ost- und Nordseeküste betroffen, also zum Beispiel Niedersachen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern. In einigen dieser Bundesländer wurde Anfang/Mitte 2021 die Stallpflicht angeordnet.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stellt auf seiner Homepage Übersichtskarten der bisher in Deutschland festgestellten HPAI-Infektionsfälle bereit. Die Risikoeinschätzung des FLI verlinken wir ebenfalls in diesem Beitrag: Das Ausbreitungsrisiko wurde in den Sommermonaten als "gering bis mäßig" eingestuft. Allerdings stellt das FLI, Stand 13.09.2021, fest: "[…] Während die letzten sporadischen Ausbrüche bei Geflügel in Deutschland am 25.06.2021 und in Europa am 06.09.2021 festgestellt wurden, erfolgten Nachweise [des Geflügelpestvirus] bei (brütenden) Wasser- und Greifvögeln über den Sommer hinweg konstant vor allem in den nordischen Ländern Europas. Dies zeigt, dass im Gegensatz zu früheren Einträgen das Geschehen nicht vollständig zum Erliegen gekommen ist. Daher wird das Risiko eines erneuten Auftretens von HPAIV H5 in Europa und Deutschland im Laufe der Herbstmonate [2021] insgesamt als hoch eingestuft. […]"
Unter dem 26.10.2021 verschärft das FLI seine Warnung: "[…] Das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland wird als hoch eingestuft. Es wird dringend empfohlen, Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbessern. […]
Die Entwicklungen seit September 2021 zeigen, dass diese Warnung sehr ernst zu nehmen ist: Verschiedene Bundesländer haben neue Geflügelpestfälle gemeldet. Wir verweisen insoweit auf die Pressemitteilungen aus einigen Bundesländern am Ende dieses Beitrags.
Das Virus hat inzwischen auch (wieder) Nordrhein-Westfalen erreicht: Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen informiert in seiner Pressemitteilung vom 18.11.2021 über einen Verdachtsfall in Paderborn (Westfalen-Lippe). Das MULNV veröffentlich den klaren Appell: "[…] Die Geflügelhalter in Nordrhein-Westfalen müssen jetzt noch wachsamer sein", […] Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen. […]"
Inzwischen wurden weitere Fälle im Kreis Soest und in der Stadt Bielefeld (Westfalen-Lippe) bestätigt.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Informationsseite Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV): Das LANUV fasst auf der erwähnten Informationsseite die aktuellen Entwicklungen für Nordrhein-Westfalen zusammen und verweist für weitere Einzelheiten auf die Internetseiten der Kreise und Kommunen. Eine entsprechende Übersicht findet sich ebenfalls auf der Informationsseite des LANUV. Auf derselben Seite finden Sie auch die aktuellen Erlasse des MULNV zum Geflügelpestgeschehen (Überschrift "Rechtliche Grundlagen").
Alle Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln sind dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Eine Aufstellung der Veterinärämter verlinken wir in diesem Beitrag. Wie bei einem Vogelfund genau zu verfahren ist, lesen Sie bitte auf der Informationsseite des LANUV.
MULNV und LANUV machen sehr deutlich: Alle Geflügelhalter haben die Pflicht zur konsequenten Einhaltung der mit der Geflügelpest-Verordnung vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen. Dies gilt nicht nur für Zuchtbetriebe pp., sondern auch für Personen, die privat Geflügel halten. Und sei es nur in geringer Zahl. Beispiele für Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie weiter unten. Das Ministerium erklärt in einer älteren Pressemitteilung vom 18.05.2021: "[…] Für Menschen sei das Virus im Regelfall ungefährlich. Bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel kann eine Möglichkeit der Ansteckung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. […]"
Beispiele für die zu beachtenden Biosicherheitsmaßnahmen sind (Aufzählung nicht abschließend):
Hausgeflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben. Das beinhaltet auch: Das Hausgeflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Und indirekter Kontakt, zum Beispiel durch Kot oder Federn, ist zu unterbinden.
Es darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Desinfektion von Stallungen/Käfigen und Arbeitsgerät. Kein Verleihen von Arbeitsgerät. Gründliches Händewaschen vor und nach dem Kontakt mit Geflügel.
Der Zutritt zum Geflügel sollte sich auf einen festen Personenkreis beschränken, der mit den Biosicherheitsmaßnahmen vertraut ist.
Stall- bzw. Arbeitskleidung und Straßenkleidung sind streng zu trennen. Die Arbeitskleidung ist regelmäßig bei über 60 Grad Celsius zu waschen. Einwegschutzkleidung und Schuhüberzieher sind zu tragen, wenn Sie als fremde Person eine Geflügelhaltung betreten.
Volieren, Wintergärten und Kalt-Scharräume müssen so eingerichtet werden, dass keine Wildvögel eindringen können und dass auch kein Kot von oben hineinfallen kann.
Bei Haltungssystemen, die unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend einen Auslauf der Tiere vorsehen (z. B. Hühnermobilställe), können angebaute mobile Volieren diesen Zweck erfüllen.
Vorsicht beim Kauf von lebendem Geflügel über fliegende Händler. Wie weiter oben ausgeführt, warnt das MULNV ausdrücklich vor solchen Ankäufen.
Neuzugänge im Geflügelbestand sind für mehrere Tage zu isolieren.
Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist dieser unverzüglich tierärztlich zu untersuchen.
Weitere Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie auf der Informationsseite des LANUV, dort unter der Überschrift "Wie kann ich mein Geflügel vor der Geflügelpest schützen?", in dem oben erwähnten Flyer des MULNV und gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der Kreise und Kommunen, wie zum Beispiel auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises.
UND WICHTIG! Das Ministerium betont: "[…] Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. […]" Die Tierseuchenkasse ist der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen angeschlossen. Das Meldeformular verlinken wir in diesem Beitrag.