Pilotstudie sucht Teilnehmer:innen (HKP-Mon): Erfassung von Antibiotikaeinsatz und -resistenzen bei Hunden, Katzen und Pferden mit Auswertungssystem
Der Antibiotikaeinsatz bei Tieren wird seit Jahren diskutiert. Bei Masttieren wird der Antibiotikaeinsatz bereits seit einigen Jahren systematisch erfasst. Gemäß EU-Tierarzneimittelverordnung wird es im Zuge der Umsetzung in nationales Recht auch eine zentrale Erfassung der Antibiotikaverbrauchsmengen für Pferde spätestens ab 2026 und für Hunde und Katzen ab 2029 geben.
Mit dem Projekt „HKP-Mon“ der Freien Universität Berlin, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft finanziert wird und eine Projektlaufzeit von 2021 bis 2024 hat, soll dafür gesorgt werden, dass die Daten zum Antibiotikaeinsatz bei Hunden, Katzen und Pferden ohne großen Aufwand und unbürokratisch von Tierarztpraxen in ein Softwaresystem übertragen werden können. Die Studie wird vom bpt unterstützt (Pressemitteilung).
Arbeitszufriedenheit in der Pferdemedizin und Gemischtpraxis
"Im Rahmen meiner Doktorarbeit zum Thema Arbeitszufriedenheit in der Pferdemedizin und Gemischtpraxis führe ich eine Befragung mittels eines Online Fragebogens durch.
Die Studie beschäftigt sich mit der Unzufriedenheit der Pferdetierärzt*innen im Hinblick auf allgemeine Arbeitszufriedenheit, Arbeitszeiten, Einkommen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie Anforderungen an den/die Tierarzt/-ärztin seitens der Kund*innen und ist ein Projekt der Freien Universität Berlin.
Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Voraussichtliches Inkrafttreten im Oktober 2022.
UPDATE, 27.06.2022: Der für die GOT-Novellierung zuständige Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat mit Erklärung vom 24.06.2022 der Verordnung unter Berücksichtigung einer Änderung zuzustimmen. Einzelheiten wollen Sie bitte dem Wortlaut der verlinkten Empfehlung entnehmen.
ERSTBEITRAG, 25.05.2022: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert mit seiner Pressemitteilung vom 25.05.2022 über die Neufassung der GOT. Das BMEL stellt klar, das der in der Pressemitteilung genannte Referentenentwurf zur Neufassung der GOT noch nicht in Kraft getreten ist. Die Gebührenordnung muss erst vom Bundesrat beschlossen werden.