Unter Beteiligung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) wurde die ursprünglich bis zum 31.12.2022 geltende „Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Prävention gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in nordrhein-westfälische Schweinebestände„ per Umlaufbeschluss bis zum 30.06.2023 verlängert. Neben dem MLV wurde besagte Vereinbarung von den Präsidenten/Vorsitzenden der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, der Landesvereinigung Ökologischer Landbau, den beiden nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsverbände sowie von beiden nordrhein-westfälischen Tierärztekammern unterzeichnet.
Eine Übersicht zu dieser Vereinbarung bzw. zu den Präventionsmaßnahmen finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, dort mit weiterführenden Links und Formularen.
Eine Übersicht zu weiteren Informationsseiten, Pressemitteilungen, Beiträgen und sonstigen Quellen stellen wir über die Homepage der Tierärztekammer Nordrhein zur Verfügung.