Gemeinsame Vereinbarung zur Afrikanischen Schweinepest für NRW bis 30.06.2023 verlängert

Zurück zu Aktuelles
Kategorie: Aktuelles Tierärzte

Unter Beteiligung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) wurde die ursprünglich bis zum 31.12.2022 geltende Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Prävention gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in nordrhein-westfälische Schweinebestände per Umlaufbeschluss bis zum 30.06.2023 verlängert.  Neben dem MLV wurde besagte Vereinbarung von den Präsidenten/Vorsitzenden der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, der Landesvereinigung Ökologischer Landbau, den beiden nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsverbände  sowie von beiden nordrhein-westfälischen Tierärztekammern unterzeichnet.

Eine Übersicht zu dieser Vereinbarung bzw. zu den Präventionsmaßnahmen finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, dort mit weiterführenden Links und Formularen.

Eine Übersicht zu weiteren Informationsseiten, Pressemitteilungen, Beiträgen und sonstigen Quellen stellen wir über die Homepage der Tierärztekammer Nordrhein zur Verfügung.

Zurück zu Aktuelles