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Beitragsdatum: 20. Januar 2021
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) informiert, dass Mitglieder der Tierärzteschaft, wie alle Angehörigen von Heilberufsgruppen, die Möglichkeit haben, sich als Freiwillige zum Beispiel für den Impfeinsatz zu melden.
Bei Interesse finden Sie Informationen zum Freiwilligenregister des Landes Nordrhein-Westfalen über das Meldeportal der Landesregierung, das bei den nordrhein-westfälischen Ärztekammern geführt wird.
Die rechtlichen Rahmenbedingen wurden mit der Verordnung zur Ausübung eines Freiwilligendienstes in einer epidemischen Lage (Freiwilligendienst-Verordnung – FdVO-NRW) geschaffen. Diese Verordnung regelt Fragen, wie zum Beispiel Lohnfortzahlung, Ersatz bei Verdienstausfall, Ersatz von Kinderbetreuungskosten pp.
Rechtsgrundlagen:
Quellen:
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Informationsseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu den Coronaschutz-Regeln: Link.
Priorisierung der systemrelevanten Berufsgruppen der Tierärztinnen und Tierärzte, Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierpfleger bei der Impfstoffzuteilung: Link.