Probleme beim tierärztlichen Notdienst
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einfach, für einen „tierischen“ Notfall nachts oder am Wochenende tierärztliche Hilfe zu
bekommen. Tierarztpraxen haben geschlossen, bei Anrufen erreicht man nur die Mailbox, und
auch bei der Tierklinik im Nachbarort (die seit neuestem Tiergesundheitszentrum heißt) ist keiner
mehr da.
Was ist da passiert? Tierärzte sind doch dazu da, Tieren zu helfen, wenn Not am Mann ist - und
wie weiland James Herriot - ständig und immer. Oder nicht?
Tierarztpraxen sind keine Igelsammelstellen!
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Jedes Jahr im Herbst – auch ungeachtet der momentan fast frühlingshaften Temperaturen – suchen wohlmeinende Tierfreunde Tierarztpraxen und -kliniken auf, um dort vermeintlich kranke oder hilflose Igel abzugeben. Doch das herbstliche „Igelsammeln“ ist in den meisten Fällen völlig unnötig und auch verboten. Woran man erkennt, ob ein Igel wirklich Hilfe braucht und wie man helfen kann, erfahren Sie in unserer Pressemitteilung.
Pressemitteilungen der Bundestierärztekammer
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Die Pressestelle der Bundestierärztekammer veröffentlicht unter nachfolgendem Link aktuelle Informationen zu Themen wie zum Beispiel Tierhaltung, Tierschutz oder auch rechtlichen Bestimmungen.
https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/pressemitteilungen/
Gebührenordnung
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Gebührenordnung für Tierärzte - was ist das?
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Rechtsverordnung, die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Sie wird von der Bundesregierung erlassen, um die berechtigten Interessen von Tierhaltern und Tierärzten zu wahren. Die GOT ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend. Von Bedeutung für den Tierhalter sind ein überschaubarer Gebührenrahmen und die Qualität der tierärztlichen Leistung.