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SUMMARY:Biosicherheit in der Rinderhaltung – Seminar zur Erlangung der Beihilfeberechtigung in NRW
DESCRIPTION:Im Animal Health Law (=AHL) gemäß Verordnung (EU) 2016/429 ist festgelegt, dass die Rinderhalterin / der Rinderhalter verantwortlich für die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb ist. Nach den Vorgaben von QS müssen rinderhaltende Betriebe daher ab 01.01.2026 (mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten, also spätestens zum 01.07.2026) einen sog. „Biosicherheitsmanagementplan“ erstellt haben. Die Beratung von rinderhaltenden Betrieben in Bezug auf diese Erfüllung der rechtlichen Vorgaben zur Verhinderung eines Eintrags und der Verbreitung von Seuchen soll von Fachtierärzten für Rinder oder speziell hierfür geschulten Hoftierärztinnen und Hoftierärzten durchgeführt werden. Diese Schulungen werden von den beiden Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe angeboten. Erst nach Teilnahme an einer von diesen Schulungen sind die Hoftierärzte nach den Vorgaben der Tierseuchenkasse NRW berechtigt, die Beratung der rinderhaltenden Betriebe mit Blick auf die Biosicherheit durchzuführen. Die rinderhaltenden Betriebe können für die zweimalige Beratung durch diese besonders geschulten Hoftierärzte eine Beihilfe bei der Tierseuchenkasse NRW beantragen.\nIm Rinderbereich gibt es weniger Fachtierärzte für Rinder – daher sollen Schulungen sicherstellen, dass genügend kompetente Berater verfügbar sind.\nDie Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe bietet hierfür eine entsprechende Fortbildungsveranstaltung an.\n\nDiese Fortbildung soll gewährleisten, dass Betriebe in Nordrhein-Westfalen gegenüber Niedersachsen – wo ein vergleichbares System bereits etabliert ist – keinen Wettbewerbsnachteil haben und ihre Beratung weiterhin durch den eigenen Hoftierarzt durchführen lassen können.\nHINWEIS DER TIERÄRZTEKAMMER WESTFALEN-LIPPE\nDie Tierärztekammer Westfalen-Lippe bietet diese Fortbildungsveranstaltung am 08.04.2026 in ihren Räumlichkeiten an. Alle Informationen finden Sie in Kürze auf der Homepage unter\nhttps://www.tieraerztekammer-wl.de/fuer-tieraerzte/fort-und-weiterbildung/fortbildungskalender ( https://www.tieraerztekammer-wl.de/fuer-tieraerzte/fort-und-weiterbildung/fortbildungskalender )\n\nProgramm:\n\n13:30\nBegrüßung und Eröffnung\nAndreas Bulgrin/Dr. Thomas Mönig | Präsident/Vizepräsident Tierärztekammer Nordrhein\nModeration\nDr. Arno Piontkowski | Vorstand der Tierärztekammer Westfalen-Lippe\n13:35\nKonzept der tierärztlichen Biosicherheitsberatung in NRW –  Grundlagen und Gründe\nDr. Annette vom Schloß | Geschäftsführerin LWK NRW -Tierseuchenkasse-\n14:00\nBedrohungslage durch Tierseuchen und Unternehmerverantwortung\nDr. Nina Gresner | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW\n14:30\nBisheriges Biosicherheitskonzept in NRW – Erwartungen und Probleme\nDr. Melanie Eisert | Landwirtschaftskammer NRW\n15:00\nKaffeepause\n15:30\nImmunologika und Biosicherheit – Einsatzmöglichkeiten und Erfolgskontrolle\nn.n.\n16:00\nDas Wie, Wo und Was der Biosicherheit in Rinderhaltungen – Erfahrungen aus langjähriger wissenschaftlicher Beobachtung\nProf. Dr. Boelhauve | FHS Südwestfalen\n(Änderungen vorbehalten!)\nATF-Anerkennung: 3 Stunden\nAnmeldung: Mit nachfolgend verlinktem Anmeldeformular-Biosicherheit_23.04.2026 ( https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/wp-content/uploads/2026/03/Anmeldeformular-Biosicherheit_.23.04.2026.pdf )\nWir freuen uns, Sie an der Veranstaltung begrüßen zu dürfen!\n
URL:https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/termin/biosicherheit-in-der-rinderhaltung-seminar-zur-erlangung-der-beihilfeberechtigung-in-nrw/
ORGANIZER;CN=Tierärztekammer Nordrhein:MAILTO:Info@tk-nr.de
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LOCATION:Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg
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