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SUMMARY:Online-BGW Veranstaltungen 2025: Alternative bedarfsorientierte Betreuung zur Arbeitssicherheit
DESCRIPTION:\n\n\n \nOnline-Veranstaltungen: Alternative bedarfsorientierte Betreuung zur Arbeitssicherheit 2025\nfür niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte und/oder deren beauftragte Mitarbeiter:innen aus allen Kammerbezirken\n \nJeder Kleinbetrieb unterliegt nach EU-Recht einer Beratungspflicht durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Hierzu gehören also auch Tierarztpraxen bis zu einer Größe von bis zu 50 Beschäftigten.\nSeit 2010 besteht die Verpflichtung, die Beratung durch externe Sicherheitstechniker durchführen zu lassen. Im Rahmen dessen existiert dazu die Möglichkeit, sich durch die o.g. Schulungen der sogenannten „Alternativen bedarfsorientierten Betreuung mit Unternehmerschulung“ fortzubilden (Grundseminare sowie Fortbildungs-Seminare).\nDie Tierärztekammer Nordrhein möchte der großen Nachfrage zum o.g. Thema gerne nachkommen und den interessierten niedergelassenen Tierärzt:innen und/ oder deren beauftragten Mitarbeiter:innen ein Schulungsangebot (Grundschulung sowie Fortbildungsschulung) anbieten:\nZur Grundschulung:\nDas Grundseminar muss als Basiswissen dem Fortbildungsseminar einmalig vorgeschaltet werden. In diesem Rahmen wird Ihnen das Wissen zum Beispiel rund um die Themen Gesundheits- und Arbeitsschutz, Gefahrstoffe, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz u. v. m. vermittelt. Dieses muss in einem festen Turnus von 5 Jahren durch ein Fortbildungsseminar aktualisiert werden. Sie erhalten auf dem Postweg vor dem Seminar einen Unternehmer-Ordner durch die BGW, den Sie bitte gut verwahren und auf dessen Grundlage Sie zukünftig Ihre Dokumentation ausrichten. Den Inhalt des Ordners können Sie auch vorab über die Internetseite der BGW einsehen (Downloadbereich der BGW: „Sichere Seiten für Tiermedizin“).\nZum Fortbildungsseminar: \nSie haben bereits an dem Grundseminar für Unternehmer im Rahmen des alternativen Betreuungsmodells teilgenommen? Dann sind Sie verpflichtet nach spätestens 5 Jahren das Fortbildungsseminar zu besuchen und Ihre Kenntnisse zu aktualisieren. Konkret erinnern wir alle Interessent:innen, welche im Jahr 2020 entweder ein Grund- oder Fortbildungsseminar besucht haben, dass Sie im laufenden Jahr 2025 an einem Fortbildungsseminar der vorgenannten Art teilnehmen müssen.\nSollte der Ordner nicht mehr vorhanden sein, melden Sie sich bitte bei Herrn Mirco Glaser ( https://www.glaser-arbeitssicherheit.de/kontakt/ ), unser Referent und Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrts-pflege (BGW) im Arbeits- und Gesundheitsschutz oder Sie laden den Inhalt des Ordners kostenlos von der Internetseite der BGW herunter (Downloadbereich der BGW: „Sichere Seiten für Tiermedizin“).\n \n\n\n\nOnline-Termine Grundseminar:\n \nDienstag,   02. September 2025, Uhrzeit: 09:00 – 14:30 inkl. Pause.\nAnmeldeunterlagen: Anmeldeformular 02.09.25 ( https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/wp-content/uploads/2025/04/Anmeldeformular-02.09.25-3.pdf ),Betreuungsvertrag ( https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/wp-content/uploads/2025/04/Betreuungsvertrag_Tieraerztekammer.pdf ), Uebertragung-von-Unternehmerpflichten_TAEK  ( https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/wp-content/uploads/2024/04/Uebertragung-von-Unternehmerpflichten_TAEK.pdf )\nIhre gesamten Anmeldeunterlagen (Anmeldeformular, bei Bedarf den Betreuungsvertrag und Übertragung von Unternehmerpflichten TÄK) senden Sie bitte vollständig ausgefüllt an die Tierärztekammer Nordrhein zurück (a.groher@tk-nr.de ( mailto:a.groher@tk-nr.de )).\nNach den Richtlinien der BGW darf die Kammer Ihnen den Zugangslink zu der Online-Veranstaltung nur nach Eingang aller notwendigen Unterlagen zusenden.\nAnmeldeschluss: 31.07.2025\n \n \nACHTUNG: Terminverlegung/-zusammenlegung des Kurses am 03.09.2025 auf den 02.09.2025!\nDie ursprünglich angedachte BGW-Grundschulung am Mittwoch, 03. September 2025 wird aus unvorhersehbaren und organisatorischen Gründen auf den 02.09.2025 vorverlegt bzw. mit dem Kurs am 02.09.2025 zusammengelegt.\n \n\n\n\n \n\n\n\nOnline-Termine Fortbildungsseminar:  AUSGEBUCHT!\nSollte Interesse an einer Registrierung auf der Warteliste bestehen, bitten wir Sie trotz Ausbuchung um Zusendung Ihrer Anmeldeunterlagen. Sollte eine Zusatzveranstaltung zustande kommen, würden wir Ihre Anmeldung entsprechend berücksichtigen. Vielen Dank.\nDonnerstag, 04. September 2025, Uhrzeit: 09:00 – 14:30 inkl. Pause.\nAnmeldeunterlagen: Anmeldeformular 04.09.25 ( https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/wp-content/uploads/2025/04/Anmeldeformular-04.09.25-1.pdf ), Betreuungsvertrag, Uebertragung-von-Unternehmerpflichten_TAEK  \nIhre gesamten Anmeldeunterlagen (Anmeldeformular, bei Bedarf den Betreuungsvertrag und Übertragung von Unternehmerpflichten TÄK) senden Sie bitte vollständig ausgefüllt an die Tierärztekammer Nordrhein zurück (a.groher@tk-nr.de ( mailto:a.groher@tk-nr.de )).\nNach den Richtlinien der BGW darf die Kammer Ihnen den Zugangslink zu der Online-Veranstaltung nur nach Eingang aller notwendigen Unterlagen zusenden.\n \nAnmeldeschluss: Ausgebucht\n \n\n\n\n \nMit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie mit den nachfolgend genannten Hinweisen einverstanden sind. \nWichtige Hinweise: \nVeranstalter: Tierärztekammer Nordrhein, St. Töniser Str. 15, 47906 Kempen.\nReferent: Herrn Herrn Mirco Glaser, Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) im Arbeits- und Gesundheitsschutz\nBetreuungsvertrag: Die alleinige Teilnahme an einer Schulung ist NICHT ausreichend. Gefordert wird von den Berufsgenossenschaften ZUSÄTZLICH ein Betreuungsvertrag mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die nachgehende Betreuung Ihres Unternehmens sicherstellt. Mit der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, direkt einen solchen Betreuungsvertrag ( https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/wp-content/uploads/2025/04/Betreuungsvertrag_Tieraerztekammer.pdf ) mit unserem Kooperationspartner M. Glaser abzuschließen. Wir freuen uns sehr, dass Herrn Mirco Glaser ( https://www.glaser-arbeitssicherheit.de/kontakt/ ) unseren Teilnehmer:innen des Seminars eine Betreuung ermöglicht, welche mit attraktiven Konditionen verbunden ist. Für die Bereitstellung der alternativen bedarfsorientierten Betreuung würde Herr Glaser Ihrem Unternehmen, ab Vertragsabschluss eine Jahresgrundgebühr von 30,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung stellen. In der Jahresgrundgebühr wären telefonische Beratungen oder Auskünfte via Email inbegriffen. Natürlich steht es Ihnen frei, sich auch anderweitig für eine alternative Fachkraft für Arbeitssicherheit zu entscheiden und sich somit „nur“ mit dem Anmeldeformular an einem der o.g. Seminar anzumelden. Der Wichtigkeit geschuldet sei aber nochmals an dieser Stelle wiederholt:\nEgal für welche/n Betreuungspartner:in Sie sich entscheiden sollten, die BGW wird eine alternative Betreuung der Arbeitssicherheit ausschließlich mit dem Nachweis einer entsprechenden Schulung in Kombination mit einer nachweislichen Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (belegt durch einen Betreuungsvertrag) anerkennen.\nTeilnahmegebühr je Seminar: 269,00 Euro einschl. MwSt.\nBeauftragte Personen: Sollten Sie als niedergelassene Tierärztin oder niedergelassener Tierarzt nicht persönlich an dieser Schulung teilnehmen, sondern stattdessen eine andere Person damit beauftragen wollen, so bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass diese Person in einem Angestelltenverhältnis mit Ihnen stehen muss und dass Sie zwingend das Uebertragung-von-Unternehmerpflichten_TAEK  ( https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/wp-content/uploads/2024/04/Uebertragung-von-Unternehmerpflichten_TAEK.pdf ) mit den restlichen Anmeldeunterlagen vollständig ausgefüllt an die Tierärztekammer Nordrhein zurücksenden müssen.\nTeilnahmebescheinigung: Wir werden Ihnen nach der Veranstaltung zeitnah eine Teilnahmebescheinigung der BGW und der Tierärztekammer Nordrhein zusenden. Voraussetzung für dessen Erhalt ist die überwiegende Anwesenheitspflicht bei der Online-Veranstaltung, welche ausschließlich über eine Kamera zu belegen ist. Insofern beachten Sie bitte unbedingt die folgenden technischen Voraussetzungen.\nTechnische Voraussetzungen: Voraussetzung ist eine stabile Internetverbindung und ein Endgerät mit Kamera und Mikrofon.\nZugangslink: Wir werden Ihnen, nach erfolgter Anmeldung, bzw. deren Bestätigung unsererseits (inkl. Gebührenerhebung) und Eingang aller erforderlichen Unterlagen  rechtzeitig den entsprechenden Zugangslink zusenden. Dazu bitten wir Sie, uns in dem Anmeldeformular zwingend Ihre E-Mailadresse zukommen zu lassen, unter der Sie die Zugangsdaten zugemailt bekommen möchten.\nAnerkennung im Rahmen der Fortbildungspflicht:\nDas Grundseminar sowie das Fortbildungsseminar wird mit je 5 Stunden gem. § 5 der Berufsordnung der Tierärztekammer Nordrhein anerkannt.\nMindest-/ Maximale Teilnehmer:innen-Zahl: 8 Teilnehmer:innen/ 15 Teilnehmer:innen\nZögern Sie bitte nicht, sich bei Rückfragen an uns zu wenden:\nAda Groher (Fortbildung), a.groher@tk-nr.de ( mailto:A.Groher@tk-nr.de ), 02152-20 55 8-15.\n \nWir würden uns freuen, Sie zu einer unserer Fortbildungsveranstaltungen begrüßen zu dürfen .\n \n\n\n\n\n\n\n \n
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