Meldewesen


Rentenversicherungspflicht für Scheinselbständige/arbeitnehmerähnliche Selbständige E-Mail

Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit


 
Kammerzugehörigkeit E-Mail
Im Land Nordrhein-Westfalen werden als berufliche Vertretungen der Tierärztinnen und Tierärzte die Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe errichtet (§ 1 des Heilberufsgesetzes)... (17 KB)

 
Neuanmeldung E-Mail

Nach den Vorschriften des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Mai 2000 (GV.NRW.S.403) – zuletzt geändert am 20. November 2007 - müssen alle Tierärzte, die im Landesteil Nordrhein ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Tierärztekammer Nordrhein angehören. Unter vorgenannten Voraussetzungen müssen wir Sie in unserer Mitgliederliste führen.

  

Senden Sie uns bitte die Vordrucke („Meldebogen“, „Art der Tätigkeit“ und „Selbstauskunft“) recht bald vollständig ausgefüllt zurück und beachten Sie, um Rückfragen zu vermeiden, folgendes:

  

1.) Die Formulare bitte mit Kugelschreiber oder mit Schreibmaschine ausfüllen.

 

2.) Kennzeichnung in beiden Formularen oben rechts, ob es sich in Ihrem Falle um

     Erstzugang = Ersterfassung im Bundesgebiet;

     Neuzugang = bereits bei einer anderen Kammer erfasst gewesen oder

     Wiederzugang = bereits in Nordrhein erfasst gewesen, handelt.

  

Nach Erhalt der ausgefüllten Formulare werden wir veranlassen, dass Ihnen in Zukunft monatlich kostenlos das "Deutsche Tierärzteblatt" zugestellt wird.

  

Ferner bitten wir um Übersendung folgender Unterlagen:

einer beglaubigten Fotokopie Ihrer Approbationsurkunde

ggfs. einer Fotokopie Ihrer Promotionsurkunde

ggfs. Fotokopie der Fachtierarztanerkennung(en), um gem. § 9 Abs. 3 der

  Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein die Fachtierarztbezeichnung

  bei Wechsel der Kammerzugehörigkeit bestätigen zu können


Nachweis über den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß

   Röntgenverordnung
 

Nachweis über die turnusmäßige Aktualisierung Ihrer Fachkunde im Strahlenschutz

  gemäß Röntgenverordnung

  

Ihre Daten werden der Zentralen Tierärztedatei zur Verarbeitung für Zwecke der Kammerverwaltung übermittelt (§ 8 (1) Bundesdatenschutzgesetz). Dazu gehört auch die Weitergabe der Anschrift sowie des Namens, Vornamens und akademischen Titels für den Versand des " Deutschen Tierärzteblattes" an die Schlütersche Verlagsanstalt und Druckerei GmbH & Co., Hannover, durch die Zentrale Tierärztedatei (§ 11 Bundesdatenschutzgesetz).Die Zentrale Tierärztedatei verarbeitet außerdem die Daten anonym für wissenschaftliche Untersuchungen zu Inhalten und Formen des Studiums der Veterinärmedizin im Hinblick auf die Bedürfnisse der beruflichen Praxis und die Veränderungen in der Berufswelt (§ 10 (1) Bundesdatenschutzgesetz). Die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ist gewährleistet.

 

 
Meldebogen E-Mail

Formular "Meldebogen" (70 KB)


 
"Art der Tätigkeit" E-Mail
Formular "Art der Tätigkeit" (213 KB)

 
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