Versorgungswerk
Allgemein
geschützter Bereich
| Änderung des Beitrages in 2010 |
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Die Beitragsbemessungsgrenze in der Angestelltenversicherung und damit auch für unser Versorgungswerk wird ab 01. Januar 2010 auf € 5.500,00 monatlich angehoben.
Der Beitragssatz beträgt ab 01. Januar 2010 weiterhin 19,9 Prozent. Der monatliche Beitrag für Pflichtmitglieder unseres Versorgungswerkes, die Höchstbeitrag zahlen, beträgt ab 01. Januar 2010 € 1.094,50. Wir bitten um entsprechende Beitragsänderung. Bei Mitgliedern, die eine Lastschriftenerklärung abgegeben haben, wird diese Neuregelung von der Geschäftsstelle berücksichtigt.
Alle Mitglieder, die einkommensabhängige Beiträge entrichten, müssen laut Satzung unseres Versorgungswerkes einen Jahreseinkommensnachweis vorlegen. Wir bitten um Vorlage bis zum 30. April 2010.
Bei angestellten Mitgliedern erfolgt der Nachweis durch Vorlage einer Bescheinigung über das sozialversicherungspflichtige Gesamteinkommen. Bei selbständig tätigen Mitgliedern bitten wir um Vorlage des Einkommensteuerbescheides des vorletzten Geschäftsjahres (2008). |


